Deutsche Bibliothek
ISSN 1612-7331
21.06.2022 - Nr. 1996
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Von Constantin von Hoensbroech und Ulrike von Hoensbroech | 20.06.2022 Ungewöhnliche Entdeckung: Torawimpel in einem Museum für christliche Kunst des Mittelalters...




Johannes Reuchlin 1455 – 1522
500jähriges Jubiläum 2022


Von Beate Barwich


Als Johannes Reuchlin vor 500 Jahren in Stuttgart starb, hinterließ er nicht nur eine große Bibliothek, er hinterließ ein epochemachendes Werk. Aus dieser Quelle des Geistes schöpfen wir bis auf den heutigen Tag.

Da ist die „Einführung in die hebräische Sprache“, „De rudimentis hebraicis“ zu nennen. Dem Aufruf der Zeit: Ad fontes folgend widmete er sich in seinen Studien mit großem Eifer der Liebe zur heiligen Schrift, suchte sich unter jüdischen Gelehrten Lehrer, die ihn in die Grammatik des Hebräischen einführten. Nach langer und intensiver Arbeit erschien das dreibändige Buch 1506 in einer Auflage von 1500 Exemplaren in lateinischer Sprache. Als begnadeter Forscher und Lehrer unterrichtete er die klassischen Sprachen an Universitäten, zuletzt in Tübingen.

Zu seinem größten Verdienst gehört sodann, dass er dem Streit um das jüdische Schrifttum nicht aus dem Wege ging, obwohl er am liebsten ein ruhiges Leben als Gelehrter geführt hätte.

Mit viel Energie und Geduld vertrat er seine „billige“ Meinung vom Recht der Juden auf ihre Religion und ihr Schrifttum vor Kaiser und Papst. Ein Konvertit, Johannes Pfefferkorn, hatte sich von Kaiser Maximilian 1508 eine Erlaubnis eingeholt, dass alle jüdischen Schriften konfisziert und verbrannt werden sollten. Juden sollte verboten werden, den Talmud weiter zu studieren und ihre Kinder in diesem Sinne zu erziehen. Ausgenommen war das Alte Testament, da es auch zur christlichen Bibel gehört.

Auf starke Proteste hin gebot der Kaiser diesem Wüten Einhalt und forderte, dass  christliche Gelehrte zunächst über die Bedeutung der besagten heiligen Schriften ein Gutachten erstellen sollten. Auch Johannes Reuchlin wurde in dieser Angelegenheit in Anspruch genommen.

Damit nahm ein jahrelanger Streit seinen Anfang, der erst zehn Jahre später entschieden werden sollte. In Reuchlins Gutachten von 1510, das später als eine selbständige Schrift unter dem Titel: „Augenspiegel“ erschien, schlägt sich dessen hohe Meinung vom jüdischen Geist nieder, die zu seiner Zeit - trotz des Humanismus´ - auf heftigen Widerspruch stieß. Von jetzt ab war die gebildete Welt in zwei Lager gespalten: in die Verteidiger Reuchlins und seine Gegner.

Reuchlin – von Hause aus Jurist – berief sich in seiner Verteidigung sowohl auf das römisch-kaiserliche Recht, das kanonische und das geistlich-biblische Recht. Er argumentiert wirklich in alle Richtungen heldenhaft und dennoch gelassen. Man müsse den Juden nicht erst erklären, was es heißt: „Der Mensch lebt nicht vom Brot allein, sondern von einem jeglichen Wort, das durch den Mund des Herrn geht“ Dtr. 8,3. Denn sie sind nicht von ihrem Glauben abgefallen!

Und der Talmud ist ein schöner und guter Baum, auch wenn sich darin manches Unverständliche vielleicht sogar Anstößige finden mag. Der Talmud ist ein außerordentlich wertvolles Dokument, das erhalten bleiben muss. Wer die Rechte studiert wird feststellen, dass den Juden das bürgerliche Recht in vollem Maße eingeräumt wird.

Der Streit weitet sich aus, die Akte kommt bis nach Rom vor den Papst. Dieser zeigt jedoch wenig Interesse. Dennoch wird Reuchlin 1520 zum „ewigen Stillschweigen“ und zur Über- nahme der Prozesskosten verurteilt.

Reuchlin ist es eine Genugtuung gewesen, den Weg zum Studium der heiligen Schrift im Urtext für künftige Generationen geebnet zu haben. „Ein Wunder im Wunder“ titelte Josel von Rosheim.


Ankündigung:

Prof. H.- P. Mathys / Basel:

„Johannes Reuchlin (1455-1522)  – 
Jurist, Universalgelehrter, Hebraist und Pionier im christlich-jüdischen Dialog“.



Vortrag am  30. Juni 2022
Ort:  Humboldtuniversität
Theologische Fakultät, Burgstr. 26
Raum 008
10 – 12 Uhr
 




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