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ISSN 1612-7331
18.03.2008 - Nr. 898
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Muslimische Lehrerin darf nicht mit Kopftuch unterrichten

Eine zum Islam konvertierte Lehrerin aus Stuttgart muss nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ihre Kopfbedeckung abnehmen, wenn sie weiter unterrichten will.

Eine zum Islam konvertierte Lehrerin aus Stuttgart darf im Unterricht kein Kopftuch tragen. "Eine Lehrerin verstößt gegen eine durch das Schulgesetz auferlegte Dienstpflicht, wenn sie in der Schule erkennbar aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung trägt", heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg.

Dies gelte auch dann, wenn die Lehrerin eine Beamtin auf Lebenszeit sei, "die seit zahlreichen Jahren unbeanstandet von Schülern und Eltern mit dieser Kopfbedeckung in der Schule tätig ist". Die Hauptschulpädagogin trägt seit 1995 auch im Dienst ein Kopftuch. Die Schulverwaltung hatte sie jedoch angewiesen, ihren Unterricht ohne derartige Kopfbedeckung zu versehen - zu Recht, befanden die Richter am Dienstag.

Der VGH hob damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart auf. Die Richter hatten der Lehrerin das Recht zuerkannt, mit Kopfbedeckung zu unterrichten, da auch Nonnen in Ordenstracht an staatlichen Schulen zugelassen seien. Die Pädagogin verstoße zwar gegen das im Schulgesetz verankerte Verbot, religiöse Bekundungen an öffentlichen Schulen abzugeben. In ihrem Anspruch auf strikte Gleichbehandlung der verschiedenen Glaubensrichtungen werde sie aber verletzt, hatte das Gericht geurteilt. Dagegen hatte das Land Baden-Württemberg Berufung eingelegt.

Die Revision gegen das Urteil hat der VGH nicht zugelassen. Die Nichtzulassung kann aber innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils durch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

(Quelle: Süddeutsche Zeitung)


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