ONLINE-EXTRA Nr. 166
© 2012 Copyright beim Autor
Im Zuge der Diskussionen um einen "linken Antisemitismus" als auch vor dem Hintergrund eines stark verbreiteten Rechtsradikalismus insbesondere in den neuen Bundesländern hat auch in historischer Perspektive die Frage nach dem Antisemitismus in der DDR neues Gewicht und vermehrt Aufmerksamkeit erhalten. Gemeinhin vertreten Historiker dabei die Meinung, in der DDR habe es einen staatlich sanktionierten und instrumentalisierten Antisemitismus gegeben. In der Öffentlichkeit ist dieser Eindruck zuletzt insbesondere duch die von der Amadeu Antonio Stiftung initiierte und an vielen Orten zu sehende Wanderausstellung „Das hat es bei uns nicht gegeben“ bestärkt worden.
Eine diesem Mainstream entgegengesetzte, sehr viel differenziertere Ansicht vertritt hingegen Gabriel Berger, der Autor des heutigen ONLINE-EXTRA. Berger schreibt:
"Als selbst Betroffener sehe ich die Notwendigkeit, hierzu einige Fakten richtigzustellen und zwar nicht aus der Position des Historikers, sondern aus der eines Zeitzeugen. Dabei erhebe ich keinen Anspruch auf die volle Wahrheit, bestreite aber die Richtigkeit des von der Mehrheit deutscher Zeithistoriker heute präsentierten Bildes über die Haltung der Machtelite der DDR zu den Juden."
Denn, so begründet er an anderer Stelle,
"ich habe selbst in der DDR als Überlebender des Holocaust gelebt und kann deshalb über dem Umgang des Staates DDR mit Juden aus perönlicher Perspektive berichten. Da ich als 'Staatsverleumder' ein Jahr im Gefänglis verbracht habe, war und bin ich kein Anhänger dieses Staates. Dennoch fällt mein Urteil über das Verhältnis der DDR-Staatsmacht zu den Juden nicht negativ aus."
Dabei geht es Berger gewiß nicht darum, die DDR und ihr politisches System reinzuwaschen, sondern vielmehr
"die Problematik Juden in der DDR der stereotypen Betrachtung durch die Brille des 'gewonnenen kalten Krieges' zu entreißen und ohne eine vorgefasste Meinung zum Diskussionsgegenstand zu machen."
Bergers umfangreicher Essay "War die DDR antisemitisch?" erscheint in zwei Teilen als Doppel-ONLINE-EXTRA Nr. 166 und 167. Nach Erscheinen des zweiten Teils steht dann wie üblich auch eine pdf-Datei mit dem vollständigen Text zum Download zur Verfügung (siehe rechte Spalte).
COMPASS dankt dem Autor für die Genehmigung zur Wiedergabe seines Textes an dieser Stelle!
online exklusiv für ONLINE-EXTRA
Online-Extra Nr. 166
„ZDF-History" zeigt am Sonntag, 24. Januar 2010, 23.40 Uhr, in einer Dokumentation von Dietmar Schulz, wie in der DDR die Überlebenden des Holocaust durch die SED drangsaliert, bespitzelt und als "Opfer zweiter Klasse" behandelt wurden. Die Stasi hatte sie ständig unter Kontrolle und bespitzelte sie intensiv. Die Juden in der DDR waren der SED besonders suspekt, weil sie Kontakte in den Westen hatten oder mit Israel sympathisierten. Als selbst betroffener sehe ich die Notwendigkeit, hierzu einige Fakten richtigzustellen und zwar nicht aus der Position des Historikers, sondern aus der eines Zeitzeugen. Dabei erhebe ich keinen Anspruch auf die volle Wahrheit, bestreite aber die Richtigkeit des von der Mehrheit deutscher Zeithistoriker heute präsentierten Bildes über die Haltung der Machtelite der DDR zu den Juden.
1. Der bundesdeutsche Mainstream
Nach dem Fall der Mauer und der deutschen Wiedervereinigung herrscht unter bundesdeutschen Historikern sowie einigen „gewendeten“ Ostdeutschen die Meinung vor, in der DDR habe es einen staatlich sanktionierten und instrumentalisierten Antisemitismus gegeben. Symptomatisch für diese Tendenz war auch die im ZDF ausgestrahlte Dokumentation „Opfer zweiter Klasse“, was schon aus der Ankündigung in den Medien zu folgern ist:
Bisher nicht gezeigte Dokumente der Gemeinden und der SED-Führung belegen: In der DDR gab es weitaus mehr Judenfeindlichkeit als bisher bekannt ist.
Der ZdF-Beitrag "Opfer zweiter Klasse" war, wie auch die 2007 zum gleichen Thema von der Amadeu Antonio Stiftung 1 initiierte Wanderausstellung „Das hat es bei uns nicht gegeben“, für mich erwartungsgemäß enttäuschend. Beide kolportierten lediglich Altbekanntes, das jedem am Thema interessierten Menschen mindestens seit Mitte der achtziger Jahre, also bereits seit der Zeit vor dem Fall der Mauer, wohl bekannt ist. Sie konnten aber nicht überzeugend darlegen, worin denn die im Vergleich zur Behandlung anderer DDR-Bürger außergewöhnliche Verfolgung oder Benachteiligung der Juden bestanden haben soll, die den Vorwurf des Antisemitismus rechtfertigen würde.
2. Stalins Feldzug gegen „Kosmopoliten“ und „Zionisten“
Sieht man von der extrem israelfeindlichen Berichterstattung in den Medien ab, war das einzige antisemitische oder besser gesagt judenfeindliche Faktum der Staatsmacht der DDR, das sich zweifelsfrei nachweisen lässt, die Verfolgung von Partei- und Staatsfunktionären Anfang der 50-ger Jahre, die zu der im Fernsehbeitrag, wie in der Ausstellung, geschilderten Massenflucht von Juden aus der DDR in den Westen geführt hatte. 2 Bedenkt man aber, dass die damals als „Kosmopoliten“, „Zionisten“ und angebliche „Agenten des westlichen Imperialismus“ Verfolgten meist hohe Funktionäre der SED und des Staates gewesen sind, könnte man diese hässliche Episode, die auf Anordnung Stalins und seines Apparats in allen Ostblockstaaten ablief und kurz nach seinem Tod im März 1953 beendet war, als eine Fehde innerhalb der DDR-Machtelite betrachten, von der vorwiegend Juden betroffen waren, die selbst zu der Elite zählten und sich aufgrund ihrer marxistischen Überzeugung meist gar nicht als Juden betrachteten. Eine Ausnahme war Paul Merker3 , selbst kein Jude, der 1952 verhaftet und noch 1955, zwei Jahre nach Stalins Tod, als „zionistischer Agent“ verurteilt wurde, unter anderem deshalb, weil er die Zahlung einer Widergutmachung durch die DDR an deutsche Juden, unabhängig von ihrem Wohnsitz, also auch außerhalb der DDR, anregte4 . Die Mehrheit der Juden, die gewiss nicht der Machtelite angehörte, hatte mit der Flucht in den Westen Anfang der fünfziger Jahre ganz sicher überreagiert, aus verständlicher Furcht, wenige Jahre nach dem Holocaust wieder ausgegrenzt und verfolgt zu werden. Dass in der DDR noch Mitte der fünfziger Jahre Gerichtsverfahren gegen „Zionisten“ und „Kosmopoliten“ im Geiste des Slansky-Prozesses5 in der CSSR stattfanden, folgte aus der Unsicherheit der DDR-Führung. Sie wollte den vergleichsweise liberaleren Kurs des „Tauwetters“ in der UdSSR und in anderen Ostblockstaaten nicht nachvollziehen, um sich nicht selbst der Kritik der Bevölkerung und der Parteimitglieder stellen zu müssen. Deshalb wurde auch nach dem 20. Parteitag der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPDSU) im Jahre 1956, auf dem der Parteisekretär Chruschtschow Stalins Verbrechen aufdeckte und den „Personenkult“ um Stalin kritisierte, in der DDR Stalins Schreckensherrschaft nicht thematisiert und schon gar nicht verurteilt. 6
Dass es in den berüchtigten Gerichtsverfahren in den Ostblockländern, beginnend mit dem Rajk-Prozess7 in Ungarn 1949, dem Kostov-Prozess8 in Bulgarien 1949, dem Slansky-Prozess in der Tschechoslowakei 1952 und den darauf folgenden Verfahren in anderen Ostblockländern einschließlich der DDR nur um Juden, mithin um den Antisemitismus, ging, ist ein in der öffentlichen Meinung häufig anzutreffender Irrtum. Hintergrund dieser Prozesse war vielmehr der stalinistische Wahn, alle Kommunisten, die nach dem Krieg aus der westlichen Emigration in ihre Heimatländer zurückgekehrt waren, der Spionage für westliche Geheimdienste zu verdächtigen. Eine besondere Rolle spielte dabei der amerikanisch-jüdische Kommunist Noel Field, der zur Zentralfigur einer internationalen antikommunistischen Verschwörung stilisiert wurde, so dass alle kommunistischen Emigranten, denen Kontakte mit ihm nachgewiesen werden konnten, vor Gerichte gezerrt wurden. Opfer dieser paranoiden Fantasien wurden damals nicht ausschließlich Juden, sie waren aber unter den Verhafteten und zum Tod oder zu hohen Gefängnisstrafen Verurteilten in der Mehrheit, weil vorwiegend sie um zu überleben während der Nazizeit aus ihren Ländern fliehen mussten. Nach sowjetischem Muster gerieten aber alle ehemaligen Westemigranten in den Generalverdacht, Spionage für westliche Geheimdienste zu betreiben und den prosowjetischen Kurs in ihren Heimatländern zu hintertreiben. 9 Juden unter ihnen wurde zudem, wegen ihrer weltweiten familiären Beziehungen, vorgeworfen „wurzellose Kosmopoliten“ zu sein, womit der traditionell positiv konnotierte Titel „Kosmopolit“, mit dem sich einst auch Goethe geschmückt hatte, als ein Schimpfwort missbraucht wurde. Genauso schlimm war schon damals der Vorwurf, ein Zionist zu sein, obwohl nur wenige Jahre zuvor,1947, die Sowjetunion in der UNO der Gründung eines jüdischen Staates in Palästina zugestimmt und 1948 der neu gegründete Staat Israel mit tschechoslowakischen Waffen und moralischer Unterstützung des ganzen kommunistisch orientierten Ostblocks gegen die arabischen Invasionstruppen gekämpft hatte. Da in den Gerichtsverfahren gegen die „Spione“ und „Kosmopoliten“ das rechtstaatlich Prinzip, wonach jeder bis zum Beweis seiner Schuld als Unschuldig zu gelten hat, umgedreht wurde, also jeder als schuldig galt, solange er nicht seine Unschuld beweisen konnte, waren für einen vermeintlichen Delinquenten die Chancen, seinen Kopf aus der Schlinge zu retten, denkbar gering.
|
|
3. Ist „Jude“ Religion oder Nationalität? Man kann sich Menschen mit gemeinsamem „Nationalcharakter“ vorstellen, ohne jedoch deshalb sagen zu können, dass sie eine Nation bilden, wenn sie wirtschaftlich voneinander getrennt sind, auf verschiedenen Territorien leben, verschiedene Sprachen sprechen usw. Das gilt beispielsweise für die russischen, die galizischen, die amerikanischen, die georgischen Juden und die Bergjuden, die unseres Erachtens keine einheitliche Nation bilden. Nach Stalins Meinung bildeten die Juden aus genannten Gründen zwar keine Nation, wohl aber eine Volksgruppe mit einem gemeinsamen Nationalcharakter, also eine Nationalität. Da Stalin unter Lenin „Volkskomissar für Nationalitätenfragen“ wurde, waren seine Ansichten in der Sowjetunion der verbindliche Maßstab für die Bewertung und Behandlung von Nationalitäten. Somit galten die Juden in der Sowjetunion als eine nationale Minderheit, unabhängig von ihrem Glaubensbekenntnis und unabhängig von der chalachischen, jüdisch-religiösen Definition, wer ein Jude sei. 12 Diese ursprünglich durchaus gut gemeinte Regelung führte später unter Stalin und den nachfolgenden sowjetischen Führungen zu scharfer Diskriminierung, aber nicht nur der Juden, auch anderer Nationalitäten. Als besonders diskriminierend empfanden sowjetische Juden die Quotenregelung an den Universitäten, die den Anteil jüdischer Studenten künstlich niedrig hielt. • Stipendium bereits als Oberschüler (Gymnasiast), später Zusatzstipendium während des Studiums Wer das Leben in der DDR mit allen seinen materiellen Beschränkungen, insbesondere der etwa zehnjährigen Wartezeit auf eine Wohnung oder ein Auto und keinem Anrecht auf ein Telefon, selbst erlebt hat, kann den hohen Wert der letztgenannten Vorteile, neben den Geldzuwendungen, sehr wohl einschätzen. Sie waren öffentlich nicht bekannt, weil sie sonst bei der übrigen Bevölkerung Neidgefühle wecken würden. Diese Vorteile, die allen Überlebenden des Holocaust gewährt wurden, also nicht nur den etwa 400 Mitgliedern der jüdischen Gemeinden der DDR, sondern der etwa zehnfachen Anzahl von Personen, können nicht, wie in dem Fernsehbeitrag geschehen, heruntergespielt werden, indem von „Opfern zweiter Klasse“ geredet wird, womit gemeint ist, die in der Nazizeit verfolgten Kommunisten seien besser gestellt gewesen, als die Juden. Es gab in der DDR eine VdN-Rente für die in der Nazizeit „rassisch“ Verfolgten, zuletzt in Höhe von 1400 Mark, und die „Ehrenpension für Kämpfer gegen den Faschismus“ in Höhe von zuletzt 1700 Mark monatlich. Das ist mir genau bekannt, weil mein Vater als ehemaliges Mitglied der KPD in der Weimarer Republik und in der Nazizeit in der DDR eine solche „Ehrenpension“ erhielt. Genaueres zu den beiden Renten, die im Laufe der Jahre erhöht wurden, ist in der einschlägigen Literatur zu finden. Hier einige Zahlen aus Internet-Quellen. 17
Die Juden, um die es in diesen Prozessen hauptsächlich ging, gehörten alle der kommunistischen Führungsriege an und waren selbstverständlich nicht religiös. In der DDR traf das auf einen Großteil der Juden zu, die sich als Marxisten zudem meist selbst nicht als Juden betrachteten. Dieser Umstand folgte aus der Tatsache, dass sie nach dem Krieg meist bewusst die Wahl getroffen hatten, in der sowjetischen Besatzungszone, später der DDR, als dem vermeintlich in die Zukunft weisenden, besseren Teil Deutschlands Fuß zu fassen. Diese Haltung folgte aber nicht nur aus ihren marxistischen Überzeugungen. Es herrschte in Deutschland traditionell die Auffassung vor, ein Jude sei ein Anhänger der jüdischen Religion. Wer sich vom jüdischen Glauben abwandte, weil er Christ oder Atheist wurde, war nach dieser Auffassung kein Jude mehr. Wer in Deutschland meinte, es gebe auch nichtreligiöse Juden, wurde in diesem Sinne nazistischer, antisemitischer oder zionistischer Haltung verdächtigt. Den Antisemiten war und ist es in der Tat völlig gleichgültig, ob ein Jude religiös oder nicht religiös ist. Doch diese Einschätzung trifft nicht den realen Sachverhalt. Das wird am Beispiel der Sowjetunion, von der doch die DDR „siegen lernen“ wollte, deutlich sichtbar. Wenn in der Sowjetunion in die Pässe jüdischer Bürger ein „J“ gestempelt war, galt es nicht dem religiösen Bekenntnis, sondern der Nationalität. Im leichtfertigen Analogieschluss zu dem „J“ bei den Nazis wird diese Tatsache oft heute noch als antisemitisch bewertet, als eine bewusste Stigmatisierung jüdischer Menschen. Dabei wird aber ignoriert, dass es eine solche Kennzeichnung im Pass in der Sowjetunion für jede Nationalität gegeben hat, etwa ein „R“ für Russe, ein „U“ für Ukrainer oder ein „T“ für Turkmene. Diese Vorgehensweise stammte noch aus der Zeit von Lenin, Anfang der zwanziger Jahre, und sollte ursprünglich sicherstellen, dass neben den großen auch kleine Völkerschaften der Sowjetunion volle Rechte nationaler Minderheiten erhalten, im Gegensatz zur Situation im Zarenreich, wo es üblich war, Volksgruppen abwertend als rein religiöse Gemeinschaften oder Sekten zu betrachten und ihnen deshalb Rechte auf eigene Sprache und Kultur zu verweigern .10
Es ist heute weitgehend in Vergessenheit geraten, dass unter den Bolschewiken Stalin als der Experte für Nationalitätenfragen galt. Schon 1912 schrieb er11 :
Die in der Sowjetunion, zumindest in „guten“ Zeiten, herrschende Selbstverständlichkeit, die Juden als eine Volksgruppe mit eigener Sprache und Kultur zu betrachten, war in der DDR nie üblich. In Kreisen von Nichtjuden, aber auch aus Deutschland stammender Juden, neigte man eher dazu, Judentum ausschließlich als eine Religion zu sehen, vermied aber öffentliche Diskussionen zu diesem Thema. Die Besonderheit der Juden in der DDR bestand aber gerade darin, dass sie selbst dann, wenn sie sich als Juden betrachteten, meist ungläubig waren. Es wurde von ihnen auch nicht als ein Widerspruch empfunden, zugleich Mitglied der SED und einer jüdischen Gemeinde zu sein. Jüdische Gemeinden galten in der DDR folglich nie im strengen Sinne als Religionsgemeinden, im Gegensatz zu christlichen Gemeinden, in denen es, bis auf wenige Ausnahmen, keine SED-Mitglieder gab. Die Zugehörigkeit zu christlichen Kirchen, Taufe der Kinder oder Teilnahme an christlichen Ritualen waren für SED-Mitglieder ein strenges Tabu. Wenn dagegen zu jüdischen Feiertagen in Synagogen jüdische Rituale zelebriert wurden, galten sie ihren Teilnehmern mehrheitlich nicht als religiöse Handlungen, sondern lediglich als Traditionspflege, und deshalb mit der atheistischen Einstellung vereinbar. So war es allerdings in der DDR nicht immer. Davon konnte Helmut Eschwege, ein äußerst verdienstvolles Mitglied der Jüdischen Gemeinde Dresden, ein Lied singen13 . Ihm wurde 1953 in der SED ein Parteiverfahren angehangen, weil er in einem Formular der Partei in der Rubrik „Nationalität“ „jüdisch“ eingetragen hatte. Sein anschließendes Beharren auf der Meinung, es existiere, unabhängig von der konfessionellen Zugehörigkeit, eine jüdische Nationalität, wurde ihm als verwerfliche „zionistische Tendenz“ ausgelegt. Ebenso anstößig war für die SED seine Aktivität in der Dresdner Jüdischen Gemeinde. Das war damals in der DDR das vergleichsweise harmlose Echo des Slansky-Prozesses in der CSSR14 , in dem elf führende jüdische Kommunisten wegen angeblicher konspirativer Tätigkeit für westliche Geheimdienste und einer Verschwörung gegen die kommunistische Staatsmacht zum Tode verurteilt wurden. In dieser Zeit verließen, auf Druck der Parteiführung, SED-Mitglieder die jüdischen Gemeinden. Diese hässliche Episode war aber, wie bereits oben erwähnt, spätestens Mitte der fünfziger Jahre in allen Ostblockstaaten zu Ende. Dementsprechend änderte sich auch die Haltung der in der DDR herrschenden SED zur Mitgliedschaft ihrer Mitglieder in den jüdischen Gemeinden. Sie wurde, anders als die Mitgliedschaft in den christlichen Gemeinden, toleriert, im Wissen, dass die in den jüdischen Gemeinden eingeschriebenen SED-Mitglieder Atheisten, meist linientreue Marxisten und verlässliche Staatsbürger waren. Mir persönlich bekannt waren zum Beispiel einige sehr einflussreiche Mitglieder der kleinen jüdischen Gemeinde Dresden, alle SED-Mitglieder: Israel Schreier, Dozent für Marxismus-Leninismus an der Landwirtschaftshochschule Meißen, seine Ehefrau Esther, Leiterin für Handel und Versorgung des Kreises Meißen, Helmut Eschwege, Leiter der Bibliothek für Marxismus-Leninismus der TU Dresden, Rudolf Lappe, Professor für Elektrotechnik an der der TU Dresden und zeitweise Mitglied des Zentralkomitees der SED, sowie sein Sohn Dr. Herbert Lappe. Dass die Mitglieder jüdischer Gemeinden trotz ihrer meist atheistischen Überzeugungen und loyaler Einstellung zur DDR von der Stasi beschattet wurden, wird heute von Zeithistorikern gern hervorgehoben. Das zeichnet sie aber in keiner Weise von anderen DDR-Bürgern aus, ist demnach kein antisemitisches Faktum. Wichtig ist es auch zu wissen, von wie großem Kreis man spricht, wenn von jüdischen Gemeinden der DDR die Rede ist. Im Jahre 1946 waren auf dem Gebiet der sowjetischen Besatzungszone 4500 Personen in den jüdischen Gemeinden eingeschrieben, 1990 betrug die Gesamtzahl der Mitglieder jüdischer Gemeinden der DDR etwa 40015 . Erheblich größer war die Anzahl von Personen mit jüdischen Wurzeln außerhalb der Gemeinden, zu denen auch ich gehörte.
Erst in den letzten Jahren der DDR gab es bei einer Handvoll Juden eine vorsichtige Rückbesinnung auf die Religion und die jüdische Tradition. 16 Diese Besonderheit der Juden der DDR, dass sie nämlich meist nicht religiös und marxistisch orientiert waren, leugnen oder verschweigen heute viele von ihnen, hauptsächlich deshalb, weil sie seit der Wende danach streben, im vereinigten Deutschland als „richtige“ Juden anerkannt zu werden.
4. Staatliche Fürsorge für ehemals „rassisch Verfolgte“ in der DDR
Da sich mein jüdischer aber marxistisch orientierter Vater einstmals entschloss, wegen der antisemitischen Ausgrenzung und Benachteiligung im kommunistischen Polen das Land zu verlassen und in der DDR um Asyl zu bitten, lebte ich seit 1957 in der DDR. Ab dieser Zeit kann ich folglich als Zeuge der Atmosphäre in diesem Staat gelten, den ich 1977 nach einjähriger Haft wegen „Staatsverleumdung“ Richtung Westen verlassen durfte. Mindestens seit 1968 betrachtete ich mich als einen Gegner des DDR-Systems der politischen Unterdrückung und Einmauerung des ganzen Volkes. Klammere ich die Haltung zu Israel aus, kann ich mich aber aus meinem 20-jährigen Leben in der DDR an keinen antisemitischen Vorfall erinnern, für den ich die SED oder den Staat verantwortlich machen würde. Ich habe ganz im Gegenteil mehrfach selbst erlebt, wie rigide die Maßregelung selbst von Kindern ausfiel, wenn sie sich erdreisteten, mich als „Juden“ zu beschimpfen. Bei aller politischen Distanz, die ich in den letzten Jahren meines Lebens in der DDR zu ihrem diktatorischen Einparteiensystem hatte und heute nach wie vor habe, den Vorwurf antisemitischer Behandlung jüdischer Bürger kann ich diesem Staat, im Gegensatz etwa zu Polen, nicht machen. Weil ich 1944 in Frankreich in einer jüdischen Familie im Versteck geboren wurde war ich ganz im Gegenteil selbst Ziel der Fürsorge und der materielle Hilfe seitens der DDR-Behörden für die Überlebenden des Holocaust (der allerdings damals noch nicht so genannt wurde). Ich möchte hier kurz die Vorteile aufzählen, die ich in der DDR als Jude und deshalb anerkannter Verfolgter des Naziregimes (VdN) gegenüber der sonstigen Bevölkerung hatte:
• Halbwaisenrente im Fall des Ablebens eines Elternteils (meine Mutter verstarb, als ich 2 Jahre alt war)
• Teilrente in Höhe von 280 Mark, zusätzlich zum Gehalt, seit meinem 26. Lebensjahr
• Die feste Perspektive einer hohen Zusatzrente (VdN-Rente) ab dem 60-ten Lebensjahr (ab 1988 1400 Mark monatlich)
• Regelmäßige medizinische und psychologische Sonderbetreuung durch besondere VdN-Ärzte
• Die von meinem Vater oft genutzte Möglichkeit von kostenlosen Urlaubsaufenthalten und Kuren in VdN-Heimen und VdN-Sanatorien
• Sonderkontingent für Wohnungen und deshalb keine Wartezeit auf eine Wohnung
• Sonderkontingent für PKWs und deshalb eine verkürzte Wartezeit auf einen PKW
• Verkürzte Wartezeit auf einen Telefonanschluss
Art der Zusatzrente | 1966 | 1976 | 1985 | 1988 |
Rente für Verfolgte des Naziregimes (VDN-Rente) in Mark | 600 | 1000 | 1200 | 1400 |
Ehrenpension für Kämpfer gegen den Faschismus in Mark | 800 | 1200 | 1500 | 1700 |
Um die Höhe der Zusatzrenten richtig einschätzen zu können, sollten sie mit der Einkommenssituation in der DDR verglichen werden. Das durchschnittliche Bruttogehalt entwickelte sich in der DDR wie folgt18:
Jahr | 1950 | 1960 | 1970 | 1980 | 1990 |
Bruttogehalt in Mark | 265,25 | 444,00 | 589,08 | 787,33 | 1290,33 |
Dabei betrug 1966 die durchschnittliche Altersrente in der DDR 164 Mark. Im Jahr 1988 lagen die Altersrenten etwa zwischen 300 und 600 Mark.
|
|
5. Wurden in der DDR „rassisch Verfolgte“ gegenüber „Kämpfern gegen den Faschismus“ benachteiligt?
An diesen Vergleichszahlen kann man die materielle Privilegierung von anerkannten Verfolgten des Naziregimes, aber auch von „Kämpfern gegen den Faschismus“, in der DDR deutlich erkennen. Letztere erhielten eine höhere „Ehrenpension“. Doch aus dieser, dem Selbstverständnis der DDR als „antifaschistischer Staat“ folgenden, Differenz von 300 Mark (in früheren Jahren 200 Mark) monatlich eine grundsätzliche Benachteiligung der Juden zu konstruieren ist eine Haarspalterei, bedenkt man, dass ein nicht unerheblicher Teil jener kommunistischen „Kämpfer gegen den Faschismus“ zugleich Juden gewesen sind, so z.B. mein Vater und zahlreiche seiner Freunde und Bekannten, auch der oben oft zitierte Helmut Eschwege ebenso Prof. Rudolf Lappe aus Dresden oder das Ehepaar Schreier aus Meißen. Es ist ein kleinlicher Versuch, die DDR als einen Unrechtsstaat in Bereichen abzuqualifizieren, in denen sie es kaum gewesen ist, als wäre das Schuldkonto des Diktatur- und Mauerstaates DDR nicht groß genug, weshalb man es künstlich aufbauschen muss. Ob die DDR dem Anspruch ein „antifaschistischer Staat“ gewesen zu sein gerecht wurde, ist ein anderes Thema und hat mit der Haltung der DDR-Behörden zu den Juden im eigenen Land nur wenig zu tun.
Die Differenzierung zwischen „Kämpfern gegen den Faschismus“ und „rassisch verfolgten“, die heute von manchen Zeithistorikern oder Publizisten als antisemitisch betrachtet wird, war übrigens ganz im Sinne der meisten jüdischen Kommunisten in der DDR, für die die Haltung meines Vaters symptomatisch ist. Er war bis zum Reichstagsbrand im März 1933 in der Berliner KPD als Agitator und Vertreiber marxistischer Literatur tätig. Die seit Januar 1933 in Deutschland herrschenden Nationalsozialisten nahmen bekanntlich den Reichstagsbrand zum Anlass, sich der kommunistischen Widersacher zu entledigen. Es kam zu Massenverhaftungen von exponierten KPD-Mitgliedern. Auch meinem Vater drohte damals die Verhaftung, weswegen er aus Deutschland nach Belgien floh. Seinen Kindern, Freunden und Bekannten erzählte er später, er sei nicht als Jude aus Deutschland geflohen, sondern als Kommunist und Gegner der Nazis. Diese Differenzierung war für ihn sehr wichtig, denn sie entsprach, besonders in der DDR, der Unterscheidung zwischen einem Opfer und einem Kämpfer. An einem Opfer haftete aber der Geruch der Passivität und des Versagens und diesen Makel wiesen die jüdischen Kommunisten energisch von sich. Sie waren selbst davon überzeugt, Angehörige einer Elite zu sein, deren Leistungen im Kampf gegen den Faschismus besonders zu honorieren seien und die zudem aufgrund ihrer höheren Moral selbstverständlich befugt war, die einstmals der nazistischen Demagogie verfallene Masse des deutschen Volkes zu erziehen. Dass sich angesichts des schmeichelhaften Ruhms, als „Kämpfer gegen den Faschismus“ geehrt zu werden und der daraus folgenden materieller Vorteile viele kleine Lichter zu Helden des antifaschistischen Widerstandes stilisierten, ist menschlich verständlich.
6. Gegenüber „ihren“ Überlebenden des Holocaust war die DDR großzügiger als die Bundesrepublik
Die DDR hat, und das wird ihr im Nachhinein angelastet, in der Tat keine Entschädigungszahlungen an die Überlebenden Juden geleistet. Das war, bezogen auf die nicht in der DDR lebenden Juden, gewiss eine unmoralische Haltung, mit der die in der DDR lebenden Deutschen, die ebenso wie ihre bundesdeutschen Landsleute eine Mitverantwortung für die ehemals im Namen Deutschlands begangenen Verbrechen trugen, pauschal von jeder Schuld befreit wurden. Daraus kann man aber nicht folgern, dass grundsätzlich keine Zahlungen an Juden geleistet wurden, denn der Gesamtwert der oben skizzierten materiellen und sozialen Zuwendungen für einen in der DDR lebenden Juden war weit höher als die einmalige Entschädigung, die ein in der Bundsrepublik lebender Überlebender des Holocausts laut dem Entschädigungsgesetz von 1953 erhielt, nämlich 150 DM für einen Monat Haft. 19 Hinzu kommt, dass man in der DDR wesentlich großzügiger mit der Anerkennung des Verfolgtenstatus war als in der Bundesrepublik und ich zum Beispiel in der Bundesrepublik keine Chance gehabt hätte, als Verfolgter anerkannt zu werden, weil dort jeder Tag der Haft minutiös gezählt wurde, ich aber als Baby in Frankreich nicht in Haft gewesen bin und in dem Versteck meiner Eltern die Verfolgung nicht bewusst wahrnehmen konnte. Ich hätte also von der Bundesrepublik keinerlei Hilfe erhalten, ganz anders als es in der DDR geschehen ist. In der Bundesrepublik hat man dagegen erst in den neunziger Jahren das Thema der psychischen Störungen bei der „zweiten Generation der Überlebenden des Holocaust“ entdeckt. Es ist an der Zeit, diese zweifellos positive Seite der DDR offen zu benennen und zu würdigen, ohne dabei in eine „Ostalgie“ verfallen zu müssen.
Dass in der DDR der Weg der materiellen Zuwendung und der sozialen Betreuung der Opfer des Nationalsozialismus und nicht der Entschädigung eingeschlagen wurde, folgte unter anderem aus der Ablehnung der Zahlung hoher Summen an Einzelpersonen, die zu einer ideologisch unerwünschten Kapitalbildung in privaten Händen geführt haben könnte.
Um nicht ein falsches Bild der DDR zu kreieren, muss hier aber ergänzen, dass mir während der Verbüßung der einjährigen Haftstrafe wegen „Staatsverleumdung“ der Status des Verfolgten des Naziregimes entzogen wurde. Die oben genannten Zuwendungen und Vorteile konnte man folglich als Überlebender des Holocausts nur dann genießen, wenn man sich nicht politisch von dem Staat abwandte. Da aber die meisten in der DDR lebenden Juden nach dem Zweiten Weltkrieg Ostdeutschland als den vermeintlich „besseren Teil“ Deutschlands selbst gewählt hatten20 , und die „unsicheren Kantonisten“ bis 1961 die Möglichkeit hatten, die DDR zu verlassen, muss davon ausgegangen werden, dass zumindest danach Fälle des Streichens aus der Liste der Verfolgten relativ selten gewesen sein müssen, obwohl, und dafür bin ich selbst ein Beispiel, sich nicht wenige Kinder jüdischer Kommunisten in der DDR desillusioniert von den Anschauungen ihrer Eltern abwandten, darunter auch einige meiner Freunde. Als ich 1976 mit DDR-kritischen Äußerungen an die Öffentlichkeit gegangen bin, wurde ich aber zu meiner höchsten Überraschung vom DDR-Recht geschützt. Als anerkannter Verfolgter des Naziregimes war ich nämlich, selbst als politischer Gegner, unkündbar und wurde deshalb, anders als Nichtjuden in ähnlicher Lage, nicht aus meiner Arbeitsstelle entlassen. Dieses Privileg erledigte sich allerdings mit der Verhaftung und dem daraufhin erfolgten Entzug meiner Anerkennung als Verfolgter des Naziregimes.
ANMERKUNGEN
1 Amadeu Antonio Kiowa: 1962-1990. Ein Arbeiter aus Angola, der 1990 im ostdeutschen Eberswalde Opfer rassistischer Gewalt wurde. Die 1998 initiierte Stiftung gegen Rassismus und Gewalt nahm zum Gedenken an diese Gewalttat den Namen des Opfers an.
2 Hierzu siehe auch Helmut Eschwege; „Fremd unter meinesgleichen: Erinnerungen eines Dresdner Juden“; Ch. Links Verlag Berlin; 1991
3 Paul Merker – Deutscher kommunistischer Funktionär. In der DDR Mitglied des Politbüros der SED und Staatssekretär im Landwirtschaftsministerium
4 Helmut Eschwege; „Fremd unter meinesgleichen: Erinnerungen eines Dresdner Juden“; Ch. Links Verlag Berlin; 1991
5 Rudolf Slansky: tschechischer kommunistischer Funktionär. 1945-51 Generalsekretär der KPC, 1951-52 stellvertretender Ministerpräsident. Wurde in einem Schauprozess als angeblicher „Leiter eines staatsfeindlichen Verschwörungszentrums“ zum Tode verurteilt und am 3. Dezember 1952 zusammen mit zehn weiteren jüdischen Mitangeklagten durch Erhängen hingerichtet.
6 Erst 1961 wurde in Berlin die Stalin-Allee in Karl-Marx-Allee umbenannt und das Stalin-Denkmal in Berlin Friedrichshain entfernt. Das geschah still und leise, ohne eine öffentliche Kommentierung. Ebenso wurde erst 1961 Stalinstadt in Eisenhüttenstadt umbenannt.
7 Laszlo Rajk: ungarischer kommunistischer Funktionär, Spanienkämpfer. 1946-48 ungarischer Innenminister, 1948-49 Aussenminister. Wurde wegen „Titoismus“ und angeblicher Tätigkeit für westliche Geheimdienste in einem Schauprozess zum Tode verurteilt und am 15. Oktober 1949 hingerichtet.
8 Trajco Kostov: bulgarischer kommunistischer Funktionär. 1945-48 Generalsekretär der bulgarischen KP. 1949 verhaftet, unter dem Vorwurf „nationalistische Abweichung, Konspiration und Titoismus“ zum Tode verurteilt, im Dezember 1949 hingerichtet.
9 Auch Erich Milke, seit 1957 Chef der Staatssicherheit der DDR und kein Jude, hatte in der Schweiz Kontakt mit Noel Field. Es ist nicht ganz geklärt, wie er sich retten konnte. Es wird vermutet, dass er den einzigen Zeugen für diesen Kontakt, Willy Kreikmeyers, in der DDR Chef der Deutschen Reichsbahn, 1950 verhaften und im Gefängnis ermorden ließ.
10 Siehe auch „Deklaration der Rechte der Völker Russlands“ der Bolschewiken von 1917, veröffentlicht unmittelbar nach deren Machtübernahme.
11 J.W.Stalin, „Marxismus und nationale Frage“, 1912
12 Nach chalachischem Urteil ist derjenige ein Jude (gilt ebenso für Frauen), der eine jüdische Mutter hat. In der Sowjetunion wurde aber derjenige als Jude betrachtet, der einen jüdischen Vater hatte.
13 Helmut Eschwege; „Fremd unter meinesgleichen: Erinnerungen eines Dresdner Juden“; Ch. Links Verlag Berlin; 1991
14 Ebenda
15 http://lernen-aus-der-geschichte.de/Online-Lernen/Online-Modul/9134
16 Helmut Eschwege; „Fremd unter meinesgleichen: Erinnerungen eines Dresdner Juden“; Ch. Links Verlag Berlin; 1991. In diesem Zusammenhang interessant ist auch der Werdegang der Schriftstellerin Barbara Honigmann, Tochter kommunistisch orientierter Juden, die 1984 mit der Begründung, als gläubige Jüdin leben zu wollen, mit ihrem Mann offiziell die DDR verließ und sich in Frankreich niederließ.
17 http://www.bautzen-komitee.de/DieEhrenrente.pdf;
http://de.wikipedia.org/wiki/Verfolgter_des_Naziregimes;
http://www.landesarchiv-berlin.de/php-bestand/crep118-01-pdf/CRep118-01.pdf;
18 http://de.wikipedia.org/wiki/Mark_%28DDR%29
19 http://www.multilingualarchive.com/ma/dewiki/de/Deutsche_Wiedergutmachungspolitik
20 „Zwischen Thora und Trabant“, Vincent von Wroblewski, Aufbau Taschenbuch Verlag Berlin, 1993. Siehe auch Karin Hartewig von Böhlau: „Zurückgekehrt“, C.H. Beck Verlag 1993
Der Autor
Kontakt zum Autor und/oder COMPASS:
... wurde 1944 als Sohn eines aus Nazideutschland geflüchteten jüdischen Kommunisten im französischen Versteck geboren. Sein Vater ging 1948 freiwillig nach Polen, um dort den Sozialismus aufzubauen. Der polnische Antisemitismus zwang ihn jedoch 1957, seine Teilnahme am sozialistischen Experiment in die DDR zu verlegen.
Gabriel Berger besuchte in Leipzig die Oberschule und studierte in Dresden Physik. Danach war er in der Kernforschung tätig. Nach der erneuten antisemitischen Welle in Polen und dem gewaltsamen Ende des Prager Frühlings im Jahre 1968 verlor der junge Physiker den Glauben an eine Demokratisierung des realen Sozialismus. 1975 stellte er einen Antrag auf Übersiedlung in die Bundesrepublik. 1976 wurde er unter dem Vorwurf der „Staatsverleumdung“ verhaftet. Nach einjähriger Haft übersiedelte er nach Westberlin. Dort arbeitete er zunächst im kerntechnischen Bereich, später als Informatiker. In den achtziger Jahren studierte er Philosophie und veröffentlichte Beiträge in Zeitungen und im Rundfunk. Inzwischen ist er Rentner und als Buchautor tätig.
redaktion@compass-infodienst.de
Probe-Abonnement
Infodienst
! 5 Augaben kostenfrei und unverbindlich !
Bestellen Sie jetzt Ihr Probeabo: