Rabbiner will Richter vom jüdischen Gebet ausschließen

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Rabbiner will Richter vom jüdischen Gebet ausschließen
COPYRIGHT: Michael Krupp, epd
Wörtlich soll Josef gesagt haben: "Ein Richter, sogar wenn er sehr genau das Gebet kennt und alles völlig richtig zu verrichten versteht - von dem Moment an, wo er zum Richter bestellt ist, hat er sich selbst vom Minjan ausgeschlossen... Sogar wenn er verspricht, alle seine Entscheidungen strikt nach dem jüdisch-religiösen Recht des Schulchan Aruch auszurichten, ist er trotzdem jemand, "der seine Hand gegen die Tora des Mose erhoben hat" und unwürdig, an etwas Heiligem teilzunehmen."
In dem Schreiben an den Staatsankläger heißt es unter anderem: "Die Aussagen des Rabbiners enthalten Schaden zufügende und verächtliche Aussagen gegenüber Staatsbeamten,staatlichen Einrichtungen und Gerichten." Josef fordere seine Hörer auf, Richter zu missachten, als ob sie nicht existierten. "Solche Verlautbarungen eines vom Staat angestellten (und beahlten) Rabbiners, der in seiner Gemeinschaft hoch geachtet wird, sind ein Aufruf zur Verunglimpung".
Die Äußerungen Rabbi Josefs sind auf dem Hintergrund des seit langem in Israel anhaltenden Streits zwischen Orthodoxie und säkularem Staat zu verstehn, in dem die Orthodoxen (oder Ultraorthodoxen) die Abschaffung der Demokratie und die Aufrichtung einer Theokratie nach den jüdischen Religionsgesetzen fordern.
Nachdruck nur mit Genehmigung des Verfassers
Richter fordern Klarstellung vom Oberrabbinat
Der Rabbiner von Holon hatte den Richtern dies verweigert, weil sie als Richter in einem Laienstaat gegen das mosaische Gesetz verstießen. Die Richter erhoffen sich eine Antwort vom Oberrabbinat, die die Erklärung des Holoner Rabbiners zunichte macht.
Nachdruck nur mit Genehmigung des Verfassers.
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