Elie Wiesel ist tot
Die grosse moralische Stimme
[NEUE ZÜRCHER ZEITUNG]„Ein Lichtstrahl in der Dunkelheit des Holocaust“
Friedensnobelpreisträger Elie Wiesel gestorben
[BERLINER ZEITUNG]Zeitzeuge und Aktivist
Zentralrat der Juden trauert um Elie Wiesel
Wie kein anderer hat Elie Wiesel, der die Konzentrationslager Auschwitz und Buchenwald überlebte, eindringlich die Abgründe der Shoa beschrieben und sich nach dem Krieg für Versöhnung und die Einhaltung der Menschenrechte weltweit eingesetzt.
Zu seinem Tod erklärte der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dr. Josef Schuster: „Elie Wiesel sel. A. war für uns ein großes Vorbild, dem wir immer ein ehrendes Andenken bewahren werden. Obwohl er seine ganze Familie in der Shoa verloren hatte und trotz allem, was er selbst erlitten hatte, stiftete er durch sein Wirken Frieden und Versöhnung. Er gab den Opfern der Shoa eine Stimme, die weltweit gehört wurde. Seine Werke werden bleiben und noch vielen weiteren Generationen vermitteln, warum wir die Erinnerung an die Shoa immer bewahren müssen.
Berlin, 3. Juli 2016 / 27. Siwan 5776
NACHRUFE:
Der den Begriff für den Völkermord an den Juden prägte
Und die Welt hat geschwiegen
Die Angst vor dem Schweigen der Welt
Verstummt
Schreiben über das Unaussprechliche
Mahnende Stimme für eine bessere Welt
"Werdet eurer Verantwortung gerecht"
Bundeskanzlerin Merkel zum Tod von Elie Wiesel
(Quelle: Bundesregierung) DOKUMENTE:
Elie Wiesel, der Auschwitz und Buchenwald überlebt hatte, war gleichzeitig ein eindringlicher Mahner und ein großherziger Versöhner. Er war der festen Überzeugung, dass nur das Wachhalten der Erinnerung an die Grauen des Holocaust eine Wiederholung dieses dunkelsten Kapitels der Geschichte verhindern könne.
Ich bleibe dankbar für meine Begegnungen mit diesem besonderen Menschen und werde seine Geradlinigkeit, Konsequenz und Bereitschaft zur Versöhnung nie vergessen. Elie Wiesel hat uns Deutschen die Hand ausgestreckt, hat mit uns unermüdlich daran gearbeitet, eine bessere Welt zu ermöglichen."
"Schuldig sind nur die Schuldigen"
"Ich spreche weder mit Bitterkeit noch mit Hass"
Wird die Welt je lernen?
Erinnerung an den 35. Jahrestag des Urteils im Majdanek-Prozess in Düsseldorf
(COPYRIGHT: Andreas Rehnolt,
NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) eröffnete die Ausstellung. Er betonte, dass sich 70 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieg die Rechtsauffassung durchzusetzen scheine, "nach der für eine Strafbarkeit wegen Beihilfe schon die Anwesenheit in einem Vernichtungslager ausreicht, wenn dadurch die massenhafte Tötung durch auch nur ein Glied in der Befehlskette wissentlich gefördert wurde." Diese juristische Neubewertung schließe eine Lücke, betonte Kutschaty.
Das Landgericht Düsseldorf hatte vor 35 Jahren mehrere Mitglieder der Wachmannschaften des KZ zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt, einige aber auch wegen "mangels an Beweisen" freigesprochen oder nur zu kurzfristigen Haftstrafen verurteilt. Insgesamt 350 Zeugen aus der ganzen Welt waren damals im Prozess unter dem Vorsitzenden Richter Günter Bogen angehört worden. Darunter waren auch 215 Häftlinge, die sich noch einmal mit den schrecklichen Erlebnissen ihrer KZ-Haft auseinandersetzen mussten. Acht der Angeklagten wurden damals zu Haftstrafen zwischen 3,5 Jahren und lebenslänglich verurteilt. Fünf weitere wurden freigesprochen, zwei der Angeklagten waren verhandlungsunfähig, einer starb während des Verfahrens.
Justizminister Kutschaty wies im Zusammenhang mit den relativ leichten Haftstrafen der damals Verurteilten darauf hin, dass es sich bei Majdanek "nicht um ein reines Vernichtungslager gehandelt" habe. Die meisten Opfer dort seien nicht in der Gaskammer oder bei organisierten Massentötungen gestorben, sondern an Entkräftung, Seuchen und Misshandlungen. Dennoch habe das Majdanek-Verfahren etwas bewirkt, "was sich tatsächlich auch heute auf die rechtliche Behandlung der NS-Verfahren auswirke, so der NRW-Justizminister.
"Vor allem zeigt sich in den durch die Neubewertung ermöglichten jüngsten NS-Verfahren etwa in Lüneburg, Detmold und Brandenburg eine veränderte Sensibilität für die rechtliche Bewertung von NS-Gewalttagen, die - und darin sehe ich die besondere Bedeutung des Majdanek-Prozesses - in dem Düsseldorfer Verfahren ihren Ursprung hat", so Kutschaty. Der Richterspruch vom 30. Juni 1981 war nicht nur international, sondern auch deutschlandweit als "Schandurteil" kritisiert worden. Richter Bogen hatte später bedauert, dass es in dem Prozess "nicht gelungen sei, Opfern und Angeklagten in gleicher Weise gerecht zu werden."
Damals reichte es nach Angaben von Prozessbeteiligen nicht aus, dass die bloße Zugehörigkeit zum Lagerpersonal und die Kenntnis vom Vernichtungswerk des Lagers als aktive Beteiligung der Angeklagten gewertet werden konnten. Justizminister Kutschaty lobte am Donnerstag das Engagement mehrere Hilfsorganisationen für die damaligen Zeugen im Majdanek-Prozess. Vor allem sei dies damals die Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit gewesen, so der Minister. "Zeuginnen und Zeugen wurden damals vom Flughafen abgeholt, ins Hotelgebracht und am Verhandlungstag in den Gerichtssaal begleitet", so der Minister. Insoweit sei der Düsseldorfer Prozess auch "wegweisend für den Umgang mit den NS-Überlebenden" gewesen.
Die Ausstellung zeigt vor allem Presseaufnahmen von den Angeklagten, aber auch Bilder von den Protestaktionen damals nach dem Gerichtsurteil, Luftaufnahmen der Baracken des Konzentrationslagers Majdanek Mitte 1944 und Aufnahmen unmittelbar vor der Urteilsverkündung im Gerichtssaal. Damals standen Pressefotografen dicht gedrängt an der Anklagebank, in der unter anderem Ex-Lagerführer Hermann Hackmann sowie die frühere SS-Aufseherin Hermine Ryan. Letztere wurde für ihren nachgewiesenen 100fachen exzessiven Mord an Lagerinsassen zu lebenslanger Haft verurteilt. Drei Jahre nach dem Urteil wurde die Revision von insgesamt sieben Angeklagten verworfen. Die Urteile waren damit rechtskräftig.
Während der Gedenkveranstaltung berichtete zudem auch der ehemalige Oberstaatsanwalt Wolfgang Weber, der die Anklageschriften im Majdanek-Verfahren verfasst und die Staatsanwaltschaft in dem vom 26. November 1974 bis zum 30. Juni 1981 verhandelten Strafverfahren vertreten hatte von seinen Erfahrungen im Prozess. Zudem schilderte auch der Rechtsanwalt Lothar Lindenau, der als junger Rechtsanwalt Pflichtverteidiger des Angeklagten Fritz Heinrich Petrick war, seine Eindrücke vom damaligen Verfahren.
Die Ausstellung ist montags und dienstags bei freiem Eintritt von 8 bis 15.45 Uhr sowie mittwochs bis freitags von 8 bis 15.15 Uhr geöffnet.
Microtext-Journalistenbüro)
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