Deutsche Bibliothek ISSN 1612-7331

ONLINE-EXTRA Nr. 238

Mai 2016

Seit Dezember 2014 untersucht das Münchner Institut für Zeitgeschichte gemeinsam mit dem Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam (ZZF) im Auftrag des Bundeministeriums des Innern (BMI) die personellen und sachlichen Nachwirkungen der NS-Diktatur und seiner Ministerialbürokratie auf das Bundesministerium des Innern (BMI) und das Ministerium des Innern der DDR (MdI). Dieses Forschungsprojekt reiht sich ein in eine ganze Reihe von ähnlichen Projekten, die alle einer systematischen Untersuchung der Ministerien der Bundesrepublik auf etwaige Kontinuitäten mit der Zeit des Nationalsozialismus dienen. Beginnend im Jahr 2005 mit der Initative des damaligen Außenministers Joschka Fischer, eine Studie über die NS-Belastung des eigenen Hauses in die Wege zu leiten, folgten das Bundesarchiv, der Bundesrechnungshof, der Bundesgerichtshof, der Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz mit entsprechenden Plänen, nach Kontinuitäten zwischen der Nazi-Zeit und der Bundesrepublik Deutschland zu suchen. Pikanter Weise, so bemerkte der SPIEGEL 2015, lehnt allerdings bislang die "wichtigste deutsche Behörde ... eine Aufarbeitung ab: Das Kanzleramt".

Am 10. Oktober 2015 ist von dem Historiker-Team, das mit der Aufarbeitung der NS-Belastungen und Kontinuitäten der Innenministerien der Bundesrepublik und der ehemaligen DDR befasst ist, ein erster Abschlussbericht in Form einer Vorstudie publiziert worden. Diese Vorstudie, der eine weitergehende und vertiefende Studie folgen soll, umfasst allein schon 149 Seiten! Gabriel Berger hat sich der verdientsvollen Aufgabe unterzogen, einige der wichtigsten Ergebnisse und Tendenzen dieser Vorstudie in seinem nachfolgend wiedergegebenen Beitrag zusammenzufassen und anhand einschlägiger Beispiele darzulegen. Dabei wird nicht nur einmal mehr deutlich, dass es sich bei der sogenannten "Stunde Null", die einen radikalen Neuanfang gesellschaftlicher und staatlicher Strukturen nach 1945 behauptet, weitestgehend um einen Mythos handelt. Darüberhinaus ermöglichen bereits die Ergebnisse der Vorstudie einen vielsagenden und spannenden Einblick in teilweise divergierende, teilweise parallele Entwicklungen in den Innenministerien der beiden deutschen Staaten nach 1945 - und vermitteln mithin wichtige Einsichten in den Umgang der beiden deutschen Staaten mit der NS-Vergangenheit.

COMPASS dankt Gabriel Berger für die Genehmigung zur Wiedergabe seines instruktiven Essays an dieser Stelle!

© 2016 Copyright beim Autor 
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Online-Extra Nr. 238


Der Umgang mit der NS-Vergangenheit in den Innenministerien
beider deutschen Staaten 


GABRIEL BERGER

Unmittelbar nach der Wende war für die bundesdeutsche Öffentlichkeit die Vergangenheit noch übersichtlich. Es war klar, dass die demokratisch verfasste Bundesrepublik radikal mit dem Nationalsozialismus abgerechnet hatte, während in der diktatorischen DDR die Abrechnung mit dem Nationalsozialismus nur kosmetisch gewesen ist. Denn die Nazi-Vergangenheit war, so die bundesdeutsche Diktion, von der DDR in den Westen entsorgt worden. Dorthin seien, der DDR-Interpretation nach, die nationalsozialistischen Täter geflohen und trieben in der Politik, Justiz und Wirtschaft der Bundesrepublik unbehelligt ihr Unwesen. Die in der DDR lebenden Werktätigen traf demnach keine Schuld an den Gräueln des Nationalsozialismus, sie trugen für sie auch keine besondere Verantwortung. In der Bundesrepublik dagegen bestand ein weitgehender Konsens darüber, dass das Land nach 1945 radikal entnazifiziert wurde, was schon daraus zu folgern war, dass die Bundesrepublik im Gegensatz zur DDR demokratisch war. Denn Nationalsozialismus und Demokratie verhielten sich zueinander wie Feuer und Wasser.

Doch was den Zeithistorikern seit Langem bekannt war, sickerte langsam in das Bewusstsein der Öffentlichkeit: Die radikale Abrechnung mit den nationalsozialistischen Tätern im Westen Deutschland nach 1945 war ein Mythos, der leicht durch Fakten widerlegt werden konnte. Als 2005 der damalige Außenminister Joschka Fischer eine Studie über die nationalsozialistische personelle Belastung des Außenministeriums in die Wege leitete, war es ein Startschuss für die systematische Untersuchung der Ministerien der Bundesrepublik auf etwaige Kontinuitäten mit der Zeit des Nationalsozialismus. Bis 2015 veranlassten weitere sechs Ministerien die Untersuchung ihrer NS-Belastung, darunter das Bundesministerium des Inneren. „Darüber hinaus lassen auch das Bundesarchiv, der Bundesrechnungshof, der Bundesgerichtshof, der Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz nach Kontinuitäten zwischen der Nazi-Zeit und der Bundesrepublik Deutschland suchen. […] Die wichtigste deutsche Behörde lehnt allerdings bislang eine Aufarbeitung ab: das Kanzleramt.“1

Das BMI beauftragte das Institut für Zeitgeschichte München-Berlin und das Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam gemeinsam die „ personellen und sachlichen Nachwirkungen der NS-Diktatur und seiner Ministerialbürokratie auf das Bundesministerium des Innern (BMI) und das Ministerium des Innern der DDR (MdI) von 1949 bis etwa 1970“ zu untersuchen. Am 10. Oktober 2015 ist von dem Historiker-Team der Abschlussbericht einer Vorstudie veröffentlicht worden. Er hat bereits einen Umfang von 149 DIN A4 Seiten. Der Vorstudie soll eine vertiefende Studie folgen.

In der Vorstudie wird im Wesentlichen der Zeitraum von 1949, dem Gründungsjahr der Bundesrepublik und der DDR, bis 1970 betrachtet, wobei es unumgänglich ist, auch die Vorgeschichte, d.h. die Zeit des Nationalsozialismus und die unmittelbare Nachkriegszeit zu berücksichtigen. Im Betrachtungszeitraum wird zunächst die formale nationalsozialistische Belastung des leitenden Personals des BMI in der Bundesrepublik und des MDI in der DDR statistisch erfasst. Dabei handelt es sich um über 1100 Mitarbeiter ab Referatsleiter aufwärts, 328 im BMI und 800 im MdI. Als Kriterien für eine formale Belastung gilt die Mitgliedschaft in der NSDAP, in Kampfverbänden wie SA und SS, sowie in nationalsozialistischen Organisationen. Diese Untersuchung wird für jede Abteilung der Ministerien in West und Ost durchgeführt. Global betrachtet zeigt sich, dass der Prozentsatz formal belasteter Personen in leitenden Funktionen beider Ministerien recht hoch war: 54% im BMI und ca. 14 % im MDI. Der vergleichsweise viel geringere Anteil von ehemaligen Mitgliedern der NSDAP, SA, SS und anderen NS-Organisationen im MDI hat einerseits mit strengeren Auswahlkriterien in der DDR zu tun, andererseits folgt er daraus, dass beim Vorrücken der Roten Armee nach Berlin die Ministerien einschließlich ihres gesamten Personals Richtung Westen evakuiert wurden, so dass dem Osten Deutschland vergleichsweise nur wenige erfahrene, zugleich aber belastete Ministerialbeamte aus der Nazizeit zur Verfügung gestanden hatten. Berücksichtigt man aber das Selbstverständnis der DDR als antifaschistischer Staat, war die Zahl nicht gerade zu vernachlässigen.

Die Verfasser dieser Vorstudie sind sich aber darüber im Klaren, dass die Feststellung der formalen Belastung eines Beamten zur Charakterisierung seiner Gesinnung sowie seiner Handlungen in der NS-Zeit bei Weitem nicht ausreicht. Es werden deshalb teils schon in der Vorstudie, im Wesentlichen aber in der späteren Hauptstudie, die Lebensläufe der einzelnen Führungsbeamten im Hinblick auf ihren Einsatz und ihre Haltung in der NS-Zeit betrachtet. Dabei erscheint die Mitgliedschaft in der NSDAP als relativ unproblematisch, wenn sie etwa nur aus Gründen der Erhaltung des Arbeitsplatzes eingegangen wurde, ohne dabei außer Acht zu lassen, dass in der NS-Zeit viele Beamte, insbesondere in Ministerien, einen kleineren oder größeren Beitrag zur Organisierung und Durchführung des Vernichtungskrieges, einschließlich der Judenvernichtung, leisten mussten. Es gab aber in diesem Sinne minder- und stärker belastete Beamte. Letztere waren zum Beispiel an der Organisierung der Vernichtungsaktionen direkt beteiligt oder es lässt sich anhand des frühen Datums ihres Beitritts zur NSDAP, SA oder SS ihr Eifer für die Ideen des Nationalsozialismus erkennen. Die formalen Kriterien für die Belastung von Beamten in der NS-Zeit sind auch deshalb nicht hinreichend, weil es auch parteilose Spitzenbeamte gab, die stark in die Vernichtungsaktionen des nationalsozialistischen Systems verstrickt waren oder zumindest der NS-Ideologie nachfolgten. Ein klassisches Beispiel hierfür war Hans Globke, der als Parteiloser Ministerialrat im Reichsinnenministerium die Kommentare zu den Rassengesetzen verfasst und damit einen wesentlichen Beitrag zur nationalsozialistischen Rassenpolitik geleistet hatte. Nach dem Krieg als „unbelastet“ eingestuft, wurde er 1949 von Adenauer in das Bundeskanzleramt berufen, wo er 1953 bis 1963 als Staatsekretär fungierte.

Formal unbelastet waren vergleichsweise viele Mitarbeiter der Abteilung IV „Gesundheitswesen“ des BMI, was aber nicht bedeutet, dass sie nicht das NS-Regime unterstützt hatten. So befürworteten einige im BMI beschäftigte Mediziner während der NS-Diktatur öffentlich die nationalsozialistische Politik der Zwangssterilisation und nahmen solche Eingriffe vor, auch ohne in die NSDAP eingetreten zu sein. Zudem waren sieben von zweiundzwanzig Mitarbeitern der Abteilung zwischen 1938 und 1945 in besetzten polnischen und tschechischen Gebieten tätig, darunter auch im Warschauer Ghetto, was eine Beteiligung an Verbrechen zumindest nicht ausschließt. Zu den belasteten Mitarbeitern der Abteilung zählten zum Beispiel Franz Redeker, in der NS-Zeit in Berlin für Zwangssterilisation zuständig, oder Gerhard Scheffler, seit 1939 als Oberbürgermeister von Posen für die Politik der Germanisierung der polnischen Bevölkerung sowie für die Ausgrenzung und Deportation von Juden mit verantwortlich. An seiner nationalsozialistischen Gesinnung konnte es keine Zweifel geben, denn eigenen Aussagen zufolge war er bereits 1920 in Breslau als Mitglied eines Freikorps am Kapp-Putsch beteiligt.

Befremdlich ist auch etwa die sehr einflussreiche Position von Carl Gussone, der in seiner zwanzigjährigen Mitarbeit in der Kulturabteilung des BMI prägend wirkte. Er war überzeugter Katholik ist aber schon 1933 der NSDAP und der SS, sowie danach sieben weiteren NS-Organisationen beigetreten. Doch ausgerechnet er wurde im BMI als Referent für die „Belange des Judentums“ (Referat III/3) eingesetzt.

Der Anteil formal NS-belasteter Mitarbeiter der Kulturabteilung erreichte 1950 75 Prozent. 1966 sank er auf 40 und 1970 auf 21 Prozent. Es wurde bei der Einstellung offensichtlich Wert darauf gelegt, dass die Mitarbeiter der Kulturabteilung vor 1945 nach Möglichkeit nicht mit Kulturfragen befasst waren. Nur 2 von insgesamt 35 der zwischen 1949 und 1970 tätigen Mitarbeiter des Ressorts sind Mitglieder der Reichskulturkammer gewesen. Es gab allerdings einige Mitarbeiter, die im NS-Propagandasystem tätig waren. Kontinuität galt dagegen im Referat Sport des BMI, das ehrenamtlich von Carl Diem besetzt wurde, dem parteilosen Organisator der Olympischen Spiele von 1936. Ungeklärt ist seine Rolle bei den Massakern an der jüdischen Bevölkerung Lembergs im Jahre 1941.

Die ohne Frage sehr sinnvolle Untersuchung der Lebensläufe der Ministerialbeamten im Hinblick auf ihre Verstrickung in der NS-Zeit schafft aber für die Studie das methodologische Problem, der Nichtquantifizierbarkeit und damit schwieriger Vergleichbarkeit solcher Erkenntnisse. Außerdem müssen die in der Bundesrepublik und der DDR geltenden unterschiedlichen Kriterien für eine NS-Belastung berücksichtigt werden. Als Quellenmaterial für die Studie sollen neben den Akten aus der NS-Archiven auch Stasi-Akten, SED-Parteiakten, Personalakten der Ministerien, sowie persönliche Korrespondenzen und Niederschriften dienen. Wenn möglich sollen auch Informationen aus Zeitzeugengesprächen herangezogen werden.



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Bezogen auf die Westzonen und die spätere Bundesrepublik wird in der Vorstudie konstatiert, dass unter der Kontrolle der Westalliierten zunächst nur wenige formal belastete Beamte in hohe Positionen des 1949 neu gegründeten Innenministeriums aus dem Reichsinnenministerium übernommen oder neu aufgenommen wurden, was sich allerdings unter deutscher Zuständigkeit stark änderte. Entgegen dem Willen westlicher Besatzungsmächte verhinderte die Bundesregierung insbesondere die Abschaffung des Berufsbeamtentums sowie die Bewertung früherer NSDAP- oder SA-, beziehungsweise SS-Mitgliedschaft als Einstellungshindernis für Stellen in Ministerien. Während aber das dem BMI unterstellte Bundesamt für Verfassungsschutz aufgrund des Alliierten-Einflusses bis 1955 weitgehend frei vom NS-belasteten Personal war, erreichte der Anteil an ehemaligen NSDAP-Mitgliedern im Bundeskriminalamt (BKA) im Zeitraum 1949 bis 1970 75%. Im Bundesjustizministerium und dem Auswärtigen Amt waren es durch Rekrutierungen aus den nationalsozialistischen Vorgängerinstitutionen 48, bzw. 64 Prozent, ähnlich in anderen Ministerien. Damit stellt sich die Frage, ob in der Anfangszeit der Bundesrepublik die NS-Belastung überhaupt thematisiert wurde und es erscheint erstaunlich, dass es möglich war, mit so vielen NS-belasteten Personen in Entscheidungspositionen in der Bundesrepublik eine stabile Demokratie aufzubauen. Eine plausible Erklärung hierfür liefert die der Studie zitierte Publikation von Michael Ruck über die hohe Anpassungsbereitschaft der deutschen Beamten nach 1933 in der NS-Zeit, wie auch seit 1949 in der Bundesrepublik. In diesem Sinne ist auch die Loyalität der leitenden Beamten der Abteilung „Verfassung, Staatsrecht und Verwaltung“ zu verstehen, die sich noch im Jahr 1970 zu 76% aus ehemaligen NSDAP-Mitgliedern, und zu 47 % aus ehemaligen SA-Mitgliedern rekrutierten. Sie verstanden sich als unpolitische Verwaltungsexperten, die nur für die Funktionsfähigkeit des Staates zu sorgen hatten und dies ebenso in der NS-Zeit wie in der Bundesrepublik taten. Diese Haltung stand aber im Widerspruch zu den Entscheidungen des Verfassungsgerichts von 1953 und 1957, in denen ausdrücklich vermerkt wurde, dass in der NS-Zeit alle Beamten gezwungen gewesen seien, auf die eine oder andere Weise an der Diskriminierung von Juden und „Fremdvölkischen“ mitzuwirken.

In der Vorstudie wird ein Fall beschrieben, in dem der Leiter des dem BMI unterstellten Aufenthalts- und Ausländerreferats Kurt Breul (in Funktion 1953-1964) im Mantel der Unparteilichkeit seine nationalsozialistische Gesinnung ausleben konnte. Er verfügte, den Zustrom heimatloser „illegaler Juden“ in das Flüchtlingslager Föhrenwald2 zu stoppen und sie unverzüglich nach Israel abzuschieben. Das Schicksal der etwa 700 Überlebenden des Holocaust war dem in der NS-Zeit ausgebildeten Juristen völlig gleichgültig. Man liegt sicher nicht falsch, wenn man seine Haltung als antisemitisch motiviert ansieht. Die meisten Lagerinsassen konnten sich aber erfolgreich zur Wehr setzen. Nur vier von ihnen wurden ausgewiesen.

Die beiden ersten Minister, Gustav Heinemann und Robert Lehr, die dem BMI 1949 bis 1953 vorstanden, galten als in der NS-Zeit unbelastet3. Dennoch hatte sich der seit 1949 abteilungsübergreifend mit etwa 66% recht hohe Anteil NS-belasteter Beamter im BMI, die aufgrund ihrer Qualifikation für unersetzbar gehalten wurden, bis Mitte der 60-er Jahre gehalten. In der anschließenden Amtszeit Gerhard Schröders hat sich bis 1961 die Gruppe ehemaliger SA-Angehöriger im leitendenden Personal sogar auf 45% erhöht. Das wird in der Vorstudie einerseits damit begründet, dass Gerhard Schröder als ehemaliges NSDAP-Mitglied eine diesbezüglich weniger kritische Haltung als seine Vorgänger einnahm, andererseits damit, dass mit wachsendem zeitlichem Abstand zum Nationalsozialismus die Hemmschwellen hinsichtlich der NS-Vergangenheit von Bewerbern auf Stellen in Ministerien sanken. Erst ab etwa 1965 ist unter dem Innenminister Paul Lücke durch Neuanstellungen jüngerer Mitarbeiter der Anteil ehemaliger NSDAP-Mitglieder geringer geworden. Er sank von 64% im Jahre 1965 auf 54% 1967 und weiter bis 1970 unter Hans-Dietrich Genscher auf 50%. Diese Tendenz setzte sich in den nächsten Jahren fort. Ab der 60-er Jahre waren die neu Angestellten vorwiegend Angehörige der Flakhelfergeneration (auch HJ-Generation genannt) und ab der 70-er Jahre junge Menschen ohne direkte Einflüsse aus der NS-Zeit.

So sehr auch die Besatzungsmächte unmittelbar nach Kriegsende in West- wie Ostdeutschland belastete Entscheidungsträger des NS-Staates verfolgten, vorrangig waren für sie strategische und wirtschaftliche Interessen. Von diesen ließen sich besonders die Amerikaner aber auch die Sowjets leiten, als sie eine „Jagd“ auf Wissenschaftler und sonstige Fachkräfte veranstalten und sie ganz unabhängig von deren Verstrickungen in NS-Verbrechen in militärische Forschungsprojekte in ihren Ländern einspannten. Wie in der Vorstudie betont wird, waren aber die Amerikaner bei dieser „Jagd“ eindeutig im Vorteil. Denn bereits vor Kriegsende waren die meisten Forschungseinrichtungen, aber auch Ministerien und Institutionen, in den Westen Deutschland evakuiert worden und viele belastete Beamte Richtung Westen geflohen, um sich dem Zugriff durch die Russen zu entziehen. Das war auch einer der Gründe dafür, dass der 1949 entstandenen Bundesrepublik alte Fachkräfte im fast unbegrenzten Umfang zur Verfügung standen, im Gegensatz zur DDR. Die komplette Neubesetzung der Ministerien und vieler Ämter in der DDR war nicht nur ideologisch, sondern auch durch den Mangel an Spezialisten bedingt.

Der schon kurz nach Kriegsende entbrannte Kalte Krieg machte in den Westzonen und später in der Bundesrepublik ganz andere Spezialisten interessant: Experten für den Kampf gegen den Bolschewismus. Diese ehemals meist dem Reichsinnenministerium unter Heinrich Himmler unterstehenden Beamten, oft mit hohen SS-Rängen, wurden entweder als Geheimdienstmitarbeiter in den USA eingesetzt oder sie bildeten den Stamm der von der amerikanischen Besatzungsmacht ins Leben gerufenen „Organisation Gehlen“. Es war ein zur Abwehr kommunistischer Unterwanderung eingerichteter Geheimdienst mit einigen Tausend Mitarbeitern, darunter zahlreichen belasteten ehemaligen NSDAP-Mitgliedern, der 1956 in den Bundesnachrichtendienst überführt wurde. Der Leiter des Geheimdienstes Reinhard Gehlen ist in der NS-Zeit Generalmajor der Wehrmacht und Leiter der Abwehrabteilung „Fremde Heere Ost“ gewesen. Kurz vor Kriegsende ist er zu den Amerikanern übergelaufen, die ihm als Experten für Ost-Spionage die neue Geheimdienstkarriere ermöglichten.

Doch die Amerikaner, die im frisch entbrannten Kalten Krieg das Expertenwissen belasteter Nazis nutzten, waren zugleich den Deutschen gegenüber sehr misstrauisch. Sie befürchteten eine Renazifizierung Deutschlands und die Wiederentstehung der Gestapo. Das Misstrauen der Amerikaner wog umso mehr, als sie angesichts der als akut angesehenen militärischen Gefahr aus dem Osten bereits um das Jahr 1950 in Erwägung zogen, ein deutsches Heer aufzustellen und zu bewaffnen. Der erste Bundeskanzler Konrad Adenauer bemühte sich, die Bedenken der Amerikaner wenigstens zum Teil zu zerstreuen und strebte eine Kooperation der Bundesrepublik mit den USA in Fragen der äußeren und inneren Sicherheit an. Er erreichte sein Ziel, indem er das Szenario einer doppelten Bedrohung zeichnete: aus der DDR durch die Kasernierten Bereitschaften der Volkspolizei4 und durch die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) von innen. Obwohl die Westalliierten die von Adenauer skizzierte Bedrohung als weniger dramatisch einschätzten, kamen sie den Deutschen entgegen. Sie räumten ihnen mehr Freiheit in der Personalpolitik ein, erlaubten den Aufbau eines Innlandgeheimdienstes und einer Bereitschaftspolizei.

In der Frage der inneren Bedrohung kam es damals zu einer dramatischen Kontroverse zwischen dem ersten Innenminister Gustav Heinemann und Franz Thedieck, dem Staatssekretär im Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen. Heinemann, der während der Nazizeit der Bekennenden Kirche angehörte und im Keller seines Hauses illegale Flugblätter drucken ließ, war zwar wie Thedieck der Meinung, dass die Kommunisten entsprechend dem Adenauer-Erlass von dem Staatsdienst auszuschließen waren. Im Gegensatz zu Thedieck sah er aber keine akute kommunistische Bedrohung, weil es sich bei den KPD-Mitgliedern lediglich um einige hundert Personen handele. Zudem wollte er, offensichtlich aus Sympathie für die NS-Verfolgten, die Angehörigen der KPD-nahen Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) ausdrücklich aus der Regelung des Adenauer-Erlasses ausnehmen. Außerdem befürchtete er, dass man bei der geplanten Bewaffnung Westdeutschlands massiv auf NS-Belastete und Mitläufer als Militärexperten zurückgreifen würde, weshalb er in der gerade erst ein Jahr alten Bundesrepublik die Gefahr der Renazifizierung für wesentlich höher hielt, als die einer kommunistischen Unterwanderung. In einem Memorandum bat er die Westalliierten, wegen der akuten Gefahr für die Demokratie, die Aufstellung deutscher Truppenkontingente zumindest aufzuschieben. Da er sich damit demonstrativ der Adenauer-Linie entgegenstellte reichte er zugleich bei Adenauer ein Rücktrittsgesuch ein. Das war nur folgerichtig, denn angesichts des Kalten Krieges wurden die ehemaligen NS-Funktionseliten, im Gegensatz zu den Kommunisten, von der Adenauer-Regierung mehrheitlich nicht als ein Sicherheitsrisiko wahrgenommen, sondern lediglich als ein moralisches und ein Image-Problem. Das hatte zur Folge, dass die im Frühjahr 1951 im BMI gegründete Abteilung für „Öffentliche Sicherheit“ bedenkenlos mehrheitlich mit NS-Belasteten und Mitläufern besetzt wurde. Dieser Abteilung unterstellt waren unter anderen die Unterabteilungen für Staats- Verfassungs- und Geheimschutz, ferner Bundesgrenzschutz und Bereitschaftspolizeien der Länder. Der Anteil ehemaliger NSDAP-Mitglieder betrug in der Abteilung für „Öffentliche Sicherheit“, ähnlich wie im ganzen Ministerium, etwa 58 Prozent, während er in der Unterabteilung für Staatsschutz im Zeitverlauf zwischen 70 und 100 Prozent pendelte. In höhere Positionen der Abteilung gelangten zahlreiche ehemalige SA- und SS-Angehörige.

Neben den aus heutiger Sicht unerfreulichen Fällen der Mitarbeit mehr oder weniger NS-belasteter Personen waren im BMI vereinzelt auch ehemals Verfolgte oder Gegner des Naziregimes beschäftigt. Das wird in der Vorstudie zumindest bezogen auf die Abteilungen Beamtenrecht und Wiedergutmachung statistisch erfasst. In beiden Abteilungen mit insgesamt 96 Mitarbeitern in leitenden Positionen wurde 13 Personen eine Nähe zum Widerstand, Verfolgung oder Diskriminierung in der NS-Zeit bescheinigt. Darunter ist insbesondere der erste Leiter der Abteilung Wiedergutmachung, der Jurist Franz Hermann, zu nennen, der wegen jüdischer Abstammung und seiner strengen Haltung in Strafsachen gegen NSDAP-Angehörige in der NS-Zeit vom preußischen Justizministerium suspendiert und im Konzentrationslager Oranienburg eingesperrt wurde. Es war ausgerechnet Hans Globke, der sich neben anderen für die Wiedereinstellung Franz Hermanns in den Staatsdienst einsetzte. Allerdings sind in der gleichen Abteilung 58 Prozent der leitenden Mitarbeiter Mitglieder der NSDAP gewesen, einige auch der SA oder SS. In der Vorstudie sind mehrere Fälle dokumentiert, in denen NS-belastete Beamte der Abteilung Wiedergutmachung ein Wiedergutmachungsverfahren für ehemals Verfolgte zu verhindern versuchten, weil sie befürchteten von ihnen als NS-Täter enttarnt, bzw. belastet zu werden.



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Symptomatisch hierfür und für das in der Bundesrepublik der 50-er Jahre verbreitete Rechtsbewusstsein ist ein in der Vorstudie ausführlich abgehandelte Fall. Es handelt sich dabei um das Dienststrafverfahren gegen den Regierungsdirektor am Oberversicherungsamt Königsberg Carl Hermann Langenhagen im Zeitraum 1935-36, wegen „unsittlichen Lebenswandels“, insbesondere wegen Geschlechtsverkehrs „mit artfremden jüdischen Personen“. Die Anklage der Staatsanwaltschaft wurde von dem Justizbeamten Kurt Behnke vertreten. Das Verfahren, das sich unpolitisch gab, aber politische und unpolitische Momente vermischte, führte zur Suspendierung Langenhagens von seiner Position und zum Verlust seines Ruhegehalts. 1951 stellte Langenhagen beim BMI einen Antrag auf Wiedergutmachung, welcher zunächst positiv beschieden wurde. Allerdings konnte Kurt Behnke, der 1950 bis 1953 Leiter der BMI-Abteilung Beamtenrecht gewesen ist, trotz seiner persönlichen Verwicklung in die Verfolgungsmaßnahme gegen Langenhagen, in das Verfahren eingreifen und ein Urteil zugunsten Langenhagens verhindern.

Der Bundesdisziplinarhof, der 1954 auf Antrag Langenhagens über die Aufhebung des Disziplinarurteils gegen ihn entscheiden sollte, stellte sich auf den Standpunkt, gegen das Urteil von 1936 sei nichts einzuwenden, denn es sei nicht politisch, sondern ausschließlich sachlich und rechtlich motiviert gewesen. Allerdings war Behnke inzwischen zum Präsidenten des Bundesdisziplinarhofs aufgestiegen und wollte verständlicherweise kein Urteil gegen sich selbst zulassen. Dass Langenhagen 1962 schließlich doch noch Recht und eine Wiedergutmachung zugebilligt wurde, war das Verdienst seines Rechtsanwalts Gerhard Jahn (SPD), des späteren Bundesministers für Justiz in der sozialliberalen Koalition.

Ironie des Schicksals: Gegen Behnke sollte 1964 ein Disziplinarverfahren wegen „Unzucht mit Abhängigen und Anstiftung zur Kuppelei“ eröffnet werden. Nachdem er das vom Innenminister Hermann Höcherl persönlich erfuhr, erhängte er sich in seiner Wohnung in West-Berlin.Ein besonders interessanter Aspekt der späteren Studie über die beiden Innenministerien, im Westen und Osten Deutschlands, soll die Untersuchung der Wirkung der SED-Propaganda auf die Personalpolitik des Bundesministeriums des Inneren sein. Hier sind insbesondere die in der DDR herausgegebene „Braunbücher“ und die gezielten SED-Kampagnen gegen Bundesminister und hohe Beamte der Bundesrepublik mit belastender NS-Vergangenheit von Relevanz.


Auch für das Ministerium des Inneren (MDI) in der DDR wird in der Vorstudie „eine große Kontinuität von Fachkräften“ konstatiert. Das galt besonders für die bewaffneten Organe der DDR, die im Einvernehmen mit sowjetischen Stellen von ehemaligen Offizieren der Wehrmacht aufgebaut wurden. 1952 bis 1956 war es die Kasernierte Volkspolizei (KVP), ab 1956 die Nationale Volksarmee (NVA). Dabei wurde auf eine juristische Verfolgung von NS-Tätern bewusst verzichtet, wenn sie als Experten oder Fachkräfte benötigt wurden, insbesondere in der Staatssicherheit, wobei aber keine NS-belasteten Kader als hauptamtliche Mitarbeiter eingestellt wurden. Ähnliches galt für die Justiz der DDR, die bis auf einige Ausnahmen weitgehend von ehemaligen NSDAP-Mitgliedern gesäubert wurde. Bei dem streng antifaschistischen Anspruch der DDR ist es allerdings überraschend, dass im Zentralkomitee der SED 58 ehemalige NSDAP-Mitglieder tätig waren. Das folgte aus der integrativen Haltung der SED, die sich bereits 1946/47 den „kleinen PGs“ gegenüber öffnete. Laut interner Parteistatistik betrug der Anteil ehemaliger NSDAP-Mitglieder in der SED Anfang der 1950-er Jahre etwa 8%. Entscheidend für die Bewertung eines Bürgers war in der sowjetischen Besatzungszone und später in der DDR weniger seine NS-Vergangenheit, als seine Loyalität gegenüber Staat, Partei und der sowjetischen Besatzungsmacht. Die „Entnazifizierung“ in der SBZ war von Anfang auf die Etablierung einer kommunistischen Diktatur ausgerichtet.In der Sowjetischen Besatzungszone wurde 1946 mit der Deutschen Verwaltung des Inneren (DVdI) ein Amt gegründet, das der Vorläufer des MdI gewesen ist. Dem DVdI unterstanden alle Polizeiorgane in der SBZ. Bei der Einstellung der Mitarbeiter zum DVdI galten streng politische Kriterien, die 1949 in das MdI übernommen wurden. Bereits 1945 galt die Richtlinie, den Anteil ehemaliger Polizeiangehörigen in der neuen Polizei „so niedrig wie möglich“ zu halten. Oberstes Ziel sei ein „politisch einwandfreier“ Apparat. Die Einstellungsrichtlinien für den Polizeidienst von 1948 definierten drei Gruppen. Als „besonders geeignet“ galten „aktive Antifaschisten“ sowie „Opfer des Faschismus“, aber auch „unbescholtene Männer und Frauen“. „Bedingt zugelassen“ waren ehemalige Unteroffiziere der Wehrmacht, sowie ehemalige Angehörige der NS-Volkswohlfahrt oder der Deutschen Arbeitsfront. „Ausgeschlossen“ waren ehemalige Mitglieder der NSDAP, SA oder SS und des Sicherheitsdienstes des Reichsführers SS. Den „Ausgeschlossenen“, aber gegenüber den neuen Verhältnissen loyalen Menschen empfahl der Vizepräsident des DVdI Erich Mielke, nicht in die Polizei zu gehen, sondern sich in der Arbeit zu bewähren. Ehemalige Wehrmachtsoffiziere wurden nur dann zum Polizeidienst zugelassen, wenn sie eine „aktive antifaschistische Tätigkeit“ nachweisen konnten. Gleiches galt auch für Polizeibeamte aus der Weimarer Zeit. Besonderer Überprüfung wurden Rückkehrer aus westlicher Kriegsgefangenschaft unterzogen. Mielke äußerte die Überzeugung, dass es besser sei „eine Zeitlang mit weniger guten Fachkräften zu arbeiten, aber dafür die Sicherheit zu haben, dass die demokratische Entwicklung konsequent weitergeführt wird“. Die neuen Kader sollten sich von alten Fachkräften möglichst schnell das Fachwissen aneignen, sie andererseits „umerziehen“. Doch bereits im Sommer 1948 verkündete die Führung des DVdI, dass „bürgerliche Fachleute“ nicht mehr nötig seien. Mielke begründete das damit, dass „das Polizeiwissen ein intensives Studium nicht erfordert“.

Bei den beschriebenen restriktiven Aufnahmekriterien für den Dienst im DVdI, der 1949 zum MdI wurde, verwundert es nicht, dass der Vergleich der Anzahl von ehemaligen NSDAP-Mitgliedern unter den Führungskräften des MdI mit denen im BMI deutlich zugunsten des MdI ausfiel: 64% im BMI, 14% im MDI. Dabei wurden von den insgesamt ermittelten 1500 leitenden Mitarbeitern des MdI etwa 800 in der Vorstudie berücksichtigt, wobei allerdings nur für einen Teil von ihnen Personalunterlagen gefunden wurden. Für den Bereich „Innere Verwaltung“ des MdI wurde in der Vorstudie der etwas höhere Prozentsatz von 20% NS-Belasteter Mitarbeiter ermittelt, während es im sensibleren Bereich Volkspolizei/ Innere Sicherheit nur 7% waren. Ähnlich niedrig war auch die Anzahl ehemaliger SS-Angehöriger in beiden Bereichen mit 2, bzw. 0,5 % und der ehemaligen SA-Mitglieder mit 7, bzw. 2 %. Diese Zahlen, die in offiziellen Statistiken des MdI noch niedriger ausfielen, sind nur am Rande auf den Mangel an qualifizierten Kräften aus der NS-Zeit im sowjetisch besetzten Ostteil Deutschlands zurückzuführen. Wesentlicher war die von den deutschen Kommunisten und der sowjetischen Besatzungsmacht durchgesetzte Personalpolitik, die im DDR-Jargon „Kaderpolitik“ hieß. Am deutlichsten ist die verfolgte Linie anhand der dem MdI vorstehenden Minister zu erkennen.

Der erste Minister des Inneren der DDR war mit Carl Steinhoff seit 1949 ein kompetenter Jurist, mit Erfahrung in der preußischen Provinzverwaltung von Königsberg. Als Sozialdemokrat wurde er 1933 aus dem Staatsdienst entlassen und verlor zudem seine Zulassung als Rechtsanwalt. 1952 wurde er von seiner Funktion als Minister abberufen und sein Amt übernahm der Kommunist Willi Stoph. Von Beruf war er Bauarbeiter und Maurer, hatte aber nach dem Krieg in der Ostzone leitende Positionen in der Wirtschaft, schließlich im Zentralkomitee der SED bekleidet. Karl Maron, der 1955 Stophs Nachfolger wurde, war von Beruf Maschinenschlosser. Als Kommunist war er nach Hitlers Machtergreifung illegal tätig, bis er nach Moskau emigrierte. 1945 kehrte er mit der Gruppe „Ulbricht“ nach Deutschland zurück, wo er in der SBZ leitende Funktionen übernahm. Marons Nachfolger war 1963 Friedrich Dickel, von Beruf Former und Gießer und ebenfalls Kommunist mit Erfahrung in illegaler Arbeit während der Nazizeit.

In dieser Aufzählung ist nur der erste, Carl Steinhof, seiner Qualifikation und Erfahrung nach für die Funktion des Innenministers kompetent gewesen. Seine Nachfolger qualifizierte für diese Funktion nicht eine akademische Ausbildung, sondern lediglich ihre kommunistische Laufbahn. Sie waren alle bereits vor 1933 KPD-Mitglieder, manche auch antifaschistische Spanienkämpfer. Damit sind auch die Prioritäten bei der Auswahl von leitenden Mitarbeitern auf Abteilungsebene und darunter umrissen. Entsprechend den Richtlinien von 1948 sind für Funktionen im MdI keine ehemaligen NSDAP-Mitglieder zugelassen worden, erst recht keine ehemaligen SS- oder SA-Mitglieder. Die nachträglich bekannt gewordene ehemalige SA-Zugehörigkeit des Leiters der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei (HVDVP) Richard Dombrowsky erzwang seinen sofortigen Rücktritt. Es kam aber vor, dass die ehemalige SA-Zugehörigkeit unbekannt geblieben ist. Die strenge ideologische Auswahl von leitenden Mitarbeitern befolgte Stalins Richtlinie von 1935: „Kader entscheidet alles“. In diesem Sinne war die Linientreue leitender, aber auch untergeordneter Mitarbeiter meist wichtiger als ihre fachliche Kompetenz. In wiederkehrenden Wellen wurde die „kaderpolitische Eignung“ der Mitarbeiter, besonders im Hinblick auf ihre Vergangenheit, überprüft. Am Beispiel der Hauptabteilung Kriminalpolizei mit 88 Mitarbeitern zwischen 1950 und 1960 wird in der Vorstudie gezeigt, dass Mitte der fünfziger Jahre die Aufnahmepraxis etwas gelockert wurde, so dass der Anteil an ehemaligen NSDAP-Mitgliedern etwa 10% erreichte.

Etwas lockerer war der Umgang mit der NS-Vergangenheit bei der Einstellung für zivile Verwaltungen und wissenschaftliche Dienste innerhalb des MdI, wo unter den untersuchten 450 Personen etwa 20% (entspricht 89 Personen) ehemalige Mitglieder der NSDAP festgestellt wurden. 53 der 89 Personen arbeiteten für die wissenschaftlichen Dienste des MdI, die die Staatliche Archivverwaltung, das Vermessungs- und Kartenwesen sowie den Meteorologischen und hydrologischen Dienst beinhalteten. Zusätzlich wurden in diesem Bereich 27 ehemalige SA-Angehörige festgestellt. Man kann daraus folgern, dass dieser Bereich als weniger sensibel als der der inneren Sicherheit angesehen wurde, weshalb hier die Fachkompetenz das Ausschlag gebende Kriterium für die Einstellung war. Ein großer Teil der leitenden Mitarbeiter der wissenschaftlichen Dienste hatte eine fachliche Karriere in der Zeit des Nationalsozialismus hinter sich. Entscheidende Kriterien für die Integration der Experten waren: die offizielle Entnazifizierung durch sowjetische Stellen und Loyalitätsbekundung gegenüber dem neuen Staat. Dass diese Kriterien bei Weitem nicht hinreichend waren, wird durch den Fall Otto Korfes belegt, dem Leiter des Archivwesens. Unter seiner Ägide fanden Exponenten der völkisch-rassistischen NS-„Ostforschung“ Anstellung im MdI, ehemalige Beamte des Reichsarchivs bzw. der Reichsministeriums des Inneren. Sie alle sind bis Anfang der 1960-er Jahre aus der DDR in den Westen geflohen, wobei sie Urkunden und Dokumente der „Ostforschung“ aus der NS-Zeit aus dem Potsdamer Archiv in den Westen schmuggelten.

Gegenbeispiele liefern in der Vorstudie Karl Bernecker, der als ehemaliger Finanzexperte der Wehrmacht für die Buchhaltung und Finanzen des MdI verantwortlich wurde, und Gerhard Hauser, der in der NS-Zeit als Jurist für die Wirtschaft in besetzten Ostgebieten tätig war und im MdI die Rechtsabteilung des „Amtes zum Schutz des Volkseigentums“ leitete. Beide waren im MdI verlässliche Experten, die allerding vor 1945 nicht der NSDAP angehört hatten. In diesem Zusammenhang wird in der Vorstudie die Frage gestellt, wie die Zusammenarbeit bürgerlich sozialisierter Personen, die nicht dem antifaschistischen Widerstand angehört haben, mit proletarisch-antifaschistischen kommunistischen Funktionären, die sich als eine politische und moralische Elite verstanden, vonstattenging. Die „bürgerlichen“ Experten mussten sich ideologischen Erziehungsmaßnahmen unterwerfen und fielen zuweilen als unzuverlässig „Personalsäuberungen“ zum Opfer.

Es fällt in der Vorstudie auf, dass der Umfang der Ausführungen über die NS-Belastung des BMI den Umfang der Ausführungen über die NS-Belastung des MdI um den Faktor 3 übersteigt. Es sind konkret 95 zu 32 Seiten. Dieses Verhältnis ist nicht nur auf die für das Innenministerium der untergegangenen DDR schlechtere Aktenlage zurückzuführen. Es ist Ausdruck dessen, dass es zumindest in den ersten zwei Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg in der Bundesrepublik, im Gegensatz zur DDR, kaum als ein Problem angesehen wurde, in Leitungspositionen der Ministerien und anderer Gremien teils belastete ehemalige NSDAP-Mitglieder zu beschäftigen. Dagegen ist in der SBZ und später in der DDR bis auf eine Handvoll sogenannter „Spezialisten“, die ihre Loyalität der kommunistischen Führung gegenüber bekunden mussten, den meisten NS-belasteten Personen ein Aufstieg in Führungspositionen des Staates verweigert worden. Das Problem des anfänglich hohen Anteils an NS-belasteten Personen in fast allen Leitungsgremien der Gesellschaft der Bundesrepublik und in der Justiz erledigte sich aber nach einigen Jahrzehnten von selbst, durch Pensionierung und Generationenwechsel.



ANMERKUNGEN



1 Sechs Bundesministerien lassen Nazi-Vergangenheit aufarbeiten, Der Spiegel, 06.02.2015.

2 In Föhrenwald in Oberbayern entstand nach dem 2. Weltkrieg ein amerikanisches Lager für Displaced Persons, das später unter die deutsche Verwaltung fiel. 1956 wurde es offiziell aufgelöst. 1957 verließen die letzten Insassen das Lager.  

3 Erst im Jahre 2009 wurde bekannt, dass Heinemann Mitglied in zwei nationalsozialistischen Organisationen gewesen ist, was er in seinem Lebenslauf für die alliierten Besatzungsbehörden vom 23. Januar 1946 verschwieg. Es handelte sich um den Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund (NSRB), in dem die nationalsozialistischen Juristen zusammengefasst waren, und die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV), die in eigenen Kindergärten nationalsozialistische Erziehung betrieb. Beide Organisationen waren der NSDAP angeschlossene Verbände.

4 1950 verfügten die Kasernierten Bereitschaften der Volkspolizei über ca. 70.000 Mann in unterschiedlichen Waffengattungen. Hinzu kamen ca. 30.000 Mann der Grenz- und Transportpolizei. 1952 wurden die Kasernierten Bereitschaften der Volkspolizei in Kasernierte Volkspolizei (KVP) umbenannt, 1956 wurde daraus die Nationale Volksarmee (NVA). Quelle: https://www.bundesarchiv.de/oeffentlichkeitsarbeit/bilder_dokumente/00827/index-4.html.de.  




Der Autor

GABRIEL BERGER

... wurde 1944 als Sohn eines aus Nazideutschland geflüchteten jüdischen Kommunisten im französischen Versteck geboren. Sein Vater ging 1948 freiwillig nach Polen, um dort den Sozialismus aufzubauen. Der polnische Antisemitismus zwang ihn jedoch 1957, seine Teilnahme am sozialistischen Experiment in die DDR zu verlegen.

Gabriel Berger besuchte in Leipzig die Oberschule und studierte in Dresden Physik. Danach war er in der Kernforschung tätig. Nach der erneuten antisemitischen Welle in Polen und dem gewaltsamen Ende des Prager Frühlings im Jahre 1968 verlor der junge Physiker den Glauben an eine Demokratisierung des realen Sozialismus. 1975 stellte er einen Antrag auf Übersiedlung in die Bundesrepublik. 1976 wurde er unter dem Vorwurf der „Staatsverleumdung“ verhaftet. Nach einjähriger Haft übersiedelte er nach Westberlin. Dort arbeitete er zunächst im kerntechnischen Bereich, später als Informatiker. In den achtziger Jahren studierte er Philosophie und veröffentlichte Beiträge in Zeitungen und im Rundfunk. Inzwischen ist er Rentner und als Buchautor tätig.

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