Martin Walser: Unser Auschwitz
Das Gemälde "Pariser Wochentag" bleibt im Museum Kunstpalast
(COPYRIGHT: Andreas Rehnolt
Darin heißt es, "dass es sich bei dem 1935 erfolgten Verkauf des Menzel-Gemäldes 'Pariser Wochentag' aus dem Gesamtgut Eduard L. Behrens nicht um einen NS-verfolgungsbedingten Vermögensverlust" handelte.
Damit ist die lange Diskussion um die Zukunft des 1869 entstandenen und seit 1935 in der Gemäldesammlung der Stiftung Museum Kunstpalast befindlichen Gemäldes entschieden. Um 1886 hatte Eduard Ludwig Behrens, Inhaber des Bankhauses L. Behrens & Söhne in Hamburg, das Gemälde erworben. 1925 traf sein Enkel George E. Behrens die Entscheidung, einen Teil der Sammlung der Hamburger Kunsthalle leihweise zu überlassen. Anfang März 1935 teilte er der Kunsthalle mit, dass er beabsichtige, einige Werke zu verkaufen, darunter auch den "Pariser Wochentag".
ls das Gemälde dem Direktor der Städtischen Kunstsammlungen Düsseldorf angeboten wurde, gab der Oberbürgermeister persönlich im Juli 1935 die Genehmigung zu einem Ankauf. Als ein Schlüsselwerk des modernen Großstadtbildes war es bis heute am Ehrenhof permanent ausgestellt und wurde in zahllosen Publikationen veröffentlicht, wobei die Provenienz nie verschwiegen wurde. Gerühmt als ein "Bahnbrecher des neuen Realismus" (W. Hofmann), zählt der "Pariser Wochentag" zu den am häufigsten angefragten Exponaten für große internationale Ausstellungen – von den USA bis Japan, so die Stadt Düsseldorf.
Die Beratende Kommission betonte dazu ausdrücklich, sie verkenne nicht, "dass George E. Behrens seit dem Erlass des 'Reichsbürger'-gesetzes vom 15. September 1935 zu dem aus rassistischen Gründen kollektiv verfolgten Personenkreis der Juden bzw. 'Nichtarier' gehörte, dass er von November 1938 bis März 1939 in KZ-Haft war, das von ihm geführte Bankhaus liquidieren musste und unter großen Vermögensverlusten zur Emigration gezwungen war. Sie ist jedoch der Auffassung, dass die Situation zum Zeitpunkt des Verkaufs des Menzel-Gemäldes für das Bankhaus wie für die Familie Behrens noch eine andere war."
Damit wurde die Auffassung der Provenienzforscher am Museum Kunstpalast bestätigt, die nach sorgfältiger Recherche zu dem Ergebnis gekommen waren, dass der "Pariser Wochentag", da er weder verfolgungsbedingt, noch unter Wert verkauft wurde, nicht zurückgegeben werden müsse. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hatte am 11. Juli 2013 in diesem und in einem weiteren Fall entschieden, die Beratende Kommission anzurufen. Die Erbengemeinschaft Behrens und die Stadt Düsseldorf hatten im Voraus erklärt, die Entscheidung der Beratenden Kommission als bindend zu akzeptieren.
Microtext-Journalistenbüro)
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