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(COPYRIGHT: Andreas Rehnolt,
Dies teilte am Mittwoch ein Sprecher des Landgerichts Münster mit.
Der Angeschuldigte aus dem Kreis Borken soll am 07. Juni 1942 in das Konzentrationslager Stutthoff versetzt worden sein und dort – zuletzt nach seiner Beförderung als SS-Sturmmann – bis zum 01. September 1944 als Mitglied der 3. Kompanie des SS-Totenkopfsturmbanns sowohl für die Bewachung des Lagers als auch die Begleitung und Beaufsichtigung der Arbeitskommandos außerhalb des Lagers zuständig gewesen sein.
Die gleichen Aufgaben soll auch der Angeschuldigte aus Wuppertal als SS-Sturmmann ab dem Zeitpunkt seiner Versetzung am 28. Juni 1944 bis zum 08. Mai 1945 in der 4. Kompanie und später in der 2. Kompanie des SS-Totenkopfsturmbanns ausgeführt haben. Durch ihre Tätigkeiten während ihrer jeweiligen Zeit als Angehörige der Wachmannschaft im Konzentrationslager Stutthoff sollen die Angeschuldigten insbesondere zu zahlreichen Tötungshandlungen Beihilfe geleistet haben.
So sollen sie am 21./22. Juni 1944 als SS-Angehörige beteiligt gewesen sein an der Tötung von mehr als 100 polnischen Häftlinge in der Gaskammer durch den Einsatz des Giftgases Zyklon B. Mindestens 77 verwundete sowjetische Kriegsgefangene starben im Sommer 1944 auf die gleiche Weise. Zudem sollen sie beteiligt gewesen sein am Tod mehrerer hundert Gefangener , die durch ungenügende Unterbringungsverhältnisse, unzureichende Nahrung trotz schwerster körperlicher Zwangsarbeit, keine den Witterungsverhältnissen angepasste Kleidung, mangelhafte hygienische Verhältnisse durch die hierdurch verursachten Krankheiten wie etwa Typhus und Fleckfieber ums Leben kamen.
Beide Männer sollen von Anfang Juni 1944 bis Ende April 1945 an der Tötung mehrerer hundert als nicht mehr "arbeitsfähig" eingestufter antisemitischer Verfolgter durch Genickschüsse in einem Nebenraum des Krematoriums beteiligt gewesen sein. Auch an der Tötung von über 140 Gefangenen - vorrangig jüdische Frauen und Kinder - durch die Injetion von Benzin und Phenol in die Herzen der Betroffenen, sollen die beiden Beschuldigten beteiligt gewesen sein. Auch die Beteiligung bei der Tötung einer unbekannten Anzahl von Gefangenen im Winter 1943/1944 durch bewusstes Erfrierenlassen sollen beide beteiligt gewesen sein.
Die Angeschuldigten sollen Kenntnis von sämtlichen Tötungsmethoden gehabt haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass den beiden Männern bewusst war, dass sie bei einer Vielzahl von Menschen angewandt wurden und dass auf diese Weise und mit dieser Regelmäßigkeit nur getötet werden konnte, wenn die Opfer durch Gehilfen wie sie bewacht wurden. Die Angeschuldigten hätten mit ihrer Wachdiensttätigkeit die "mehreren hundertfachen Tötungen der Lagerinsassen durch die Haupttäter willentlich gefördert," hieß es in der Mitteilung.
Die Angeschuldigten, auf deren Namen die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg durch die Auswertung von diversen Listen zu den SS-Wachleuten gestoßen ist, haben zwar eingeräumt, im Konzentrationslager Stutthoff als Wachmänner eingesetzt gewesen zu sein. Sie bestreiten jedoch, sich an den Tötungshandlungen beteiligt zu haben.
Da die Angeschuldigten im Zeitpunkt der ihnen vorgeworfenen Taten noch keine 21 Jahre alt waren, wird die Große Auswärtige Strafkammer des Landgerichts Münster beim Amtsgericht Bocholt als Jugendkammer über die Eröffnung des Verfahrens entscheiden. (Aktenzeichen: 12 c E - 31.80)
Microtext-Journalistenbüro )
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